Start Justiz Insolvenzverfahren Insolvenz: Interdimensionale GmbH

Insolvenz: Interdimensionale GmbH

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geralt (CC0), Pixabay

Geschäfts-Nr.: 9 IN 274/23 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Interdimensionale GmbH, Rathausstraße 7, 64521 Groß-Gerau (AG Darmstadt, HRB 98666), vertr. d.: Annika Kiban Krumb, (Geschäftsführerin), ist am 19.06.2023 um 12.00 Uhr gegen die Antragsgegnerin die vorläufige Verwaltung angeordnet worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Mirko Lehnert, Julius-Reiber-Straße 15, 64293 Darmstadt, Tel.: 06151-396820, Fax: 06151-3968220 bestellt worden.
Gemäß § 21 Abs. 2 Ziff. 2 InsO wird angeordnet,
dass Verfügungen der Antragsgegnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
Den Schuldnern des Schuldners wird verboten, an den Schuldner zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Antragsgegnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten. Zu diesem Zweck wird der vorläufige Insolvenzverwalter zur Einrichtung und Führung eines Insolvenzsonderkontos für die spätere Insolvenzmasse ermächtigt, welches den Vorgaben des Urteils des BGH vom 07.02.2019 (IX ZR 47/18) entspricht.

Die beteiligten Finanzbehörden, Banken, Sparkassen und sonstigen Kreditinstitute sowie das Kraftfahrbundesamt werden angewiesen, dem vorläufigen Insolvenzverwalter alle Auskünfte über die mit dem Insolvenzschuldner bestehenden Geschäftsbeziehungen zu erteilen, sofern notwendig, Abschriften zu fertigen. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter sind alle Auskünfte zu erteilen, welche auch gegenüber dem Insolvenzschuldner zu erteilen wären.

Amtsgericht Darmstadt, 19.06.2023

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