Start Allgemein Mathias Hammer von EKD Solar, warum darf man Registerveröffentlichungen

Mathias Hammer von EKD Solar, warum darf man Registerveröffentlichungen

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qimono (CC0), Pixabay

von Ihnen nicht veröffentlichen? Stört Sie das eigentlich nur bei uns, oder auch auf anderen Veröffentlichungsportalen? Da gibt es ja so einige. Sie haben die Amgaben doch irgendwann selber gemacht, denn sonst würden die ja nicht in den amtlichen Registerbekanntmachungen solche Inhalte beinhalten. Warum das Landgericht Leipzig, hier die 8.Zivilkammer, dieses Urteil gefällt hat ist für uns nicht nachvollziehbar.

Nun, das werden wir am 9. Mai 2023 vor genannter Zivilkammer dann erfahren, und sicherlich auch für einige Überraschungen sorgen, über die wir dann im Nachhinein berichten werden, denn natürlich interessiert unsere User, wie es zu einem solchen Urteil kommen kann. Keine Frage wir machen sicherlich nicht ALLES richtig, aber was kann man an einer Veröffentlichung aus den Inhalten eines öffentlichen amtlichen Registers überhaupt falsch machen?

Dieses Urteil macht es uns derzeit in einigen Vorgängen unmöglich, unsere Berichte mit Belegtatsachen zu ergänzen. Natürlich könnten wir, um dem Urteil dann Folge zu leisten, ein amtliches Dokument „verfälschen“, aber das macht man nicht, wir zunindest nicht.  Vielleicht erkären Sie uns ja einmal den wahren Hintergrund des Vorgangs.

So bleibt uns leider auch hier nur wieder die Spekulation. mögen wir eigentlich gar nicht. Wir handeln gerne nach ZahlenDatenFakten. Sie auch Herr Hammer? Würde uns sehr freuen.

 

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