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Staatsanwaltschaft Berlin

qimono (CC0), Pixabay

Staatsanwaltschaft Berlin

Az.: 272 Js 420/​17 (29105) V

Durch das Amtsgericht Tiergarten ist am 20.09.2017 ein Urteil ergangen, welches seit dem 31.01.2018 rechtskräftig ist.

Gegen Tobias Kunze wurde dabei die Einziehung des Wertes von Taterträgen in Höhe von 1.253,00 Euro angeordnet.

Dem genannten Urteil liegt folgender Sachverhalt zugrunde:

Der Verurteilte bot am 27.01.2017 unter Vorspiegelung seiner Leistungsbereitschaft eine Fritzbox bei Kalaydo an. Der Verurteilte versandte die angebotene Ware an den Geschädigten Viktor Henkel seinem Tatplan entsprechend nicht, nachdem der Käufer vorab den vereinbarten Kaufpreis auf das Konto des Verurteilten überwiesen hatte.

Sollten Sie Rechtsnachfolger des verstorbenen Geschädigten sein, so können Sie Ihren Anspruch auf Auskehrung des Verwertungserlöses b. d. Staatsanwaltschaft Berlin unter dem Az.: 272 Js 420/​17 (29105) V anmelden. Sollten weitere Auskünfte zu diesem Verfahren benötigt werden, so werden Sie gebeten sich ebenfalls an die Staatsanwaltschaft Berlin zu wenden.

 

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