Dark Mode Light Mode

Staatsanwaltschaft Hamburg

qimono (CC0), Pixabay

Staatsanwaltschaft Hamburg

5310 Js 385 /​ 20 (5801) V

„Im Vollstreckungsverfahren der Staatsanwaltschaft Hamburg, Az. 5310 Js 385 /​ 20 (5801) V gegen den Verurteilten Ikechukwu T. O., geb. H. wegen Geldwäsche hat das Amtsgericht Hamburg-Barmbek durch Urteil vom 18.07.2022 (Geschäfts-Nr. 842-7/​22) die Einziehung von Wertersatz in Höhe von 8.752,00 EUR angeordnet. Der Verurteilte vereinnahmte am 07.10.2019 eine auf seinem Konto bei der Sparda Bank Hamburg eingegangene Überweisung in Höhe von 8.752,00 EUR. Die von dem Verurteilten vereinnahmte Summe stammt aus einer Betrugsstraftat zum Nachteil einer in der Ukraine ansässigen Firma.“

 

Kommentar hinzufügen Kommentar hinzufügen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Previous Post

BaFin veröffentlicht Allgemeinverfügung zu Vergütungsanzeigen

Next Post

Staatsanwaltschaft Mühlhausen