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Staatsanwaltschaft Cottbus

qimono (CC0), Pixabay

Staatsanwaltschaft Cottbus

Az.: 1311 Js 41205/​13 (1612) V

Benachrichtigung des Verletzten über die Einziehung von
Wertersatz und die Möglichkeit der Entschädigung (§ 459k StPO)

Durch Strafbefehl des Amtsgerichts Cottbus vom 25.06.2021, Az.: 86 Ds 4/​17 ist Stefan Anton Grunewald zur Zahlung von Wertersatz in Höhe von 950,00 Euro rechtskräftig verurteilt worden. Die Verurteilung erfolgte wegen eines Betruges am 04.11.2013 in Spremberg zum Nachteil des Geschädigten Horst Möbus. Dieser erstattete eine Anzeige bei der zuständigen Polizei am 07.11.2013.

Nach den vom Gericht getroffenen Feststellungen ist dem Geschädigten von dem Verurteilten begangene(n) Tat(en) ein Anspruch auf Wertersatz dessen entstanden, was der Verurteilte zu Unrecht erlangt hat.

Diese Mitteilung erfolgt, um Ihnen die Möglichkeit zu eröffnen, Ihre Rechte auf Entschädigung geltend machen zu können.

Hierzu melden Sie Ihre Ansprüche bitte binnen sechs Monaten nach Zugang dieser Mitteilung, unter Verwendung des beiliegenden Rückantwortschreibens, bei der Staatsanwaltschaft Cottbus zu dem obigen Aktenzeichen an. Die Anmeldung ist innerhalb dieser Frist formlos möglich und kostenfrei. (§ 459 k Abs. 1 StPO).

Machen Sie Ihre Ansprüche binnen der genannten Frist nicht geltend, bleibt der Staat Eigentümer des Wertersatzbetrages.

Auch nach Ablauf dieser Frist besteht die Möglichkeit der Anmeldung Ihres Anspruchs auf Auskehrung. Allerdings muss dann ein vollstreckbarer Titel im Sinne des § 704 ZPO oder ein sonstiger Vollstreckungstitel im Sinne des § 794 ZPO vorgelegt werden, aus dem sich der Entschädigungsanspruch ergibt (§ 459k Abs. 5 StPO).

Sofern Sie von demjenigen, gegen den sich die Einziehung von Wertersatz richtet, (teilweise) befriedigt werden/​worden sind, teilen Sie dies der Staatsanwaltschaft mit und legen Sie ggfls. entsprechende Nachweise (Quittung, Kontoauszüge o.ä.) vor.

Ferner wird darauf hingewiesen, dass bei Forderungsübergang (z. B. Erbschaft, gesetzlicher Forderungsübergang auf den Versicherer, Forderungsabtretung) der Rechtsnachfolger an die Stelle des Verletzten tritt und dazu berechtigt ist, den Anspruch auf Auskehrung des Verwertungserlöses zu verlangen. In diesem Fall wird gebeten, dieses Schreiben an den Rechtsnachfolger weiterzuleiten.

 

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