Staatsanwaltschaft GeraBenachrichtigung der Verletzten über die selbständige Einziehung von Vermögenswerten und die Möglichkeit der Entschädigung (§ 459i StPO)821 Js 17660/22 Mit Entscheidung des Amtsgerichts Erfurt vom 17.11.2022, Az.: 821 Js 17660/22 wurde die selbständige Einziehung gemäß 76a Abs. 1 StGB in Höhe von 3.872,66 Euro angeordnet. Vermögen in dieser Höhe wurde bereits sichergestellt. Der Einziehungsanordnung lag folgender Sachverhalt zugrunde: Diese Mitteilung erfolgt, um den Geschädigten die Möglichkeit zu eröffnen, Ihre Rechte auf Entschädigung geltend machen zu können. Bitte beachten Sie die Hinweise zum weiteren Ablauf des Entschädigungsverfahrens. Diese können Sie auf der offiziellen Webseite der Thüringer Generalstaatsanwaltschaft abrufen unter: https://staatsanwaltschaften.thueringen.de/media/tmmjv_staatsanwaltschaft/Themen/Geschaedigte/geschaedigtenmitteilung_wertersatzeinziehung.pdf
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