Staatsanwaltschaft Hamburg
3006 Js 156 / 19 (5801) V
Im Vollstreckungsverfahren der Staatsanwaltschaft Hamburg, Az. 3006 Js 156 / 19 (5801) V gegen den Verurteilten B.H.W.B. wegen Betrugs in 69 Fällen im Zusammenhang mit Versteigerungen von insbesondere Nintendo-Switch und Mobilfunktelefone auf ebay-Kleinanzeigen hat das Amtsgericht Hamburg-Wandsbek durch Beschluss vom 10.11.2021 (Geschäfts-Nr. 725b Ls 314/19) die Einziehung eines Betrages in Höhe von 17.440,39 EUR angeordnet.
Die Entscheidung ist seit dem 25.11.2021 rechtskräftig.
Der Verurteilte hat in dem Zeitraum vom 12.01.2018 bis zum 10.04.2020 über ebay-Kleinanzeigen diverse Gegenstände, insbesondere Mobilfunktelefone und Spielekonsolen „Nintendo Switch“ zum Kauf angeboten, sich den jeweiligen Kaufpreis auf sein Konto bei der UniCredit Bank AG (IBAN: DE89 2003 0000 0020 02XX XX) bzw. bei der Sparkasse Lübeck (IBAN: DE46 2305 0101 0160 40XX XX) oder bei der Hamburger Sparkasse (IBAN: DE51 2005 0550 1293 44XX XX) und teilweise auch über den Finanzdienstleister Neteller und über Paypal ohne dass er, wie von Anfang an beabsichtigt, die Gegenstände nicht lieferte, weil er auch gar nicht in Besitz der Gegenstände war.
Diese Mitteilung soll den Anspruchsinhabern die Möglichkeit eröffnen, ihre Rechte geltend zu machen. Der eingezogene Verwertungserlös bzw. beigetriebene Betrag wird an denjenigen, dem ein Anspruch auf Auskehrung erwachsen ist, oder an dessen Rechtsnachfolger ausgekehrt.
Anspruchsinhaber, die einen Entschädigungsanspruch geltend machen möchten, können diesen innerhalb von sechs Monaten nach Veröffentlichung dieser Mitteilung bei der Staatsanwaltschaft Hamburg zum oben genannten Aktenzeichen formlos anmelden. Bei der Anmeldung ist die Höhe des Anspruchs zu bezeichnen, die Anspruchsberechtigung ist gegebenenfalls glaubhaft zu machen.