Staatsanwaltschaft OldenburgBenachrichtigung gemäß § 459i StPO über die Rechtskraft der EinziehungsanordnungPer Postzustellungsurkunde Sehr geehrte Damen und Herren, die Staatsanwaltschaft vollstreckt eine Einziehungsanordnung des Amtsgerichts Oldenburg wegen besonders schweren Falls des Diebstahls (Az. 24 Ls 450 Js 59592/21 (3/22)) gegen Artis Bosnea. Diese ist rechtskräftig seit dem 30.03.2022. Das Gericht hat diese Anordnung getroffen, um das aus Straftaten Erlangte wieder zu entziehen. Auf Grund dieser Entscheidung ist Ihnen ein Anspruch auf Rückgewähr folgender Gegenstände entstanden, den Sie nun geltend machen können: Bosch, blau Professional Akku Set, 1251134423370 Bitte beachten Sie folgende Hinweise zum weiteren Verfahrensablauf:
Sollten Sie bereits im Ermittlungsverfahren Ansprüche angemeldet haben, hat diese Anmeldung weiterhin Bestand. Gegebenenfalls ist eine ergänzende Anmeldung möglich. Der Staatsanwaltschaft ist es nicht erlaubt, rechtlichen Rat zu erteilen. Bitte sehen Sie deshalb von Rückfragen ab und lassen sich ggf. anwaltlich beraten. Hochachtungsvoll
Chiamulera, Rechtspflegerin |
Staatsanwaltschaft Oldenburg


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