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Stop: BvB Consulting GmbH, Timmendorfer Strand, ist kein nach § 32 KWG zugelassenes Institut

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moshehar (CC0), Pixabay

BvB Consulting GmbH, Timmendorfer Strand, ist kein nach § 32 KWG zugelassenes Institut

Die BaFin weist darauf hin, dass sie der BvB Consulting GmbH keine Erlaubnis nach § 32 Kreditwesengesetz (KWG) zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen in Deutschland erteilt hat.

Die angebliche BvB Consulting GmbH bietet Kunden den Abschluss von Festgeldverträgen an. Es ist davon auszugehen, dass es sich bei den (Festgeld-) Verträgen um Fälschungen handelt. Die Verträge beinhalten die Logos bekannter Banken, wodurch Seriosität vermittelt werden soll.

Ausweislich des Handelsregisters ist die BvB Consulting GmbH im Juli 2022 aufgelöst worden. Die Firma ist erloschen. Deshalb ist die Annahme gerechtfertigt, dass unbekannte Dritte die Unternehmensangaben missbräuchlich verwenden.

Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen in Deutschland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG. Einige Unternehmen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

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