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Staatsanwaltschaft Osnabrück

qimono / Pixabay

Staatsanwaltschaft Osnabrück

Mitteilung an Tatverletzte gem. § 111 l Abs. 4 StPO

1230 Js 50173/​22

Die Staatsanwaltschaft führt ein Ermittlungsverfahren gegen unbekannt.

Einziehungsbeteiligte:
Frau L. Y., Sofia, Bulgarien

Folgender Sachverhalt liegt dem Verfahren zu Grunde:

In dem Vorhaben, die vereinbarten Kaufpreise zu kassieren, ohne die jeweils bestellten Gegenstände zu liefern, erstellten bislang unbekannte Täter die Webseite www.Roleo.net, auf der sie zum Schein Waren zum Kauf anbot. Betroffen sind Überweisungen, welche auf folgendes unter dem Namen Einziehungsbeteiligten geführte Konto DE78 1101 0101 5307 4566 18 bei der Solaris Bank AG erfolgt sind. Die unbekannten Täter stehen darüber hinaus im Verdacht, weitere Straftaten zum Nachteil anderer Verletzter begangen zu haben.

Um den unbekannten Tätern und dem Einziehungsbeteiligten das durch die Straftat(en) zu Unrecht Erlangte wieder zu entziehen, hat die Staatsanwaltschaft die Beschlagnahme folgender Vermögenswerte erwirkt und durch Pfändung vorläufig gesichert: Bankguthaben i.H.v. 2.137,70 Euro.

Gemäß § 111 l Abs. 1 und Abs. 2 Strafprozessordnung (StPO) benachrichtige ich Sie hiermit über die Vollziehung der Beschlagnahme. Gleichzeitig werden Sie aufgefordert, alsbald nach Erhalt dieses Schreibens zu erklären, ob Sie die Herausgabe verlangen.

Der Staatsanwaltschaft ist es nicht erlaubt, im Einzelfall rechtlichen Rat zu erteilen. Bitte sehen Sie deshalb von telefonischen Rückfragen ab und lassen sich ggf. anwaltlich beraten.

 

Osnabrück, den 15.09.2022

gez. Diplom-Rechtspfleger (FH)

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