Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth
Benachrichtigung des Verletzten über die Einziehung von Wertersatz und die
Möglichkeit der Entschädigung (§ 459k StPO)
417 VRs 65854/20
Mit Entscheidung des Amtsgerichts Nürnberg vom 09.08.2021, Az.: 432 Ds 417 Js 65854/20, wurde der Einziehungsbetroffene Octavian Moraru zur Zahlung von Wertersatz rechtskräftig verurteilt.
Der Einziehungsanordnung lag folgender Sachverhalt zugrunde:
Zu einem nicht näher bekannten Zeitpunkt zwischen dem 17.11.2020 und dem 02.12.2020 holte der Verurteilte in den Lagerräumen der Firma DPD in der Triester Str. 11, Nürnberg, neun Paketsendungen ab, die er entgegen seines Auftrages nicht ungeöffnet dem jeweiligen Empfänger zustellte. Er öffenete sie stattdessen vermutlich noch auf dem Zustellungsweg, um den jeweiligen Paketinhalt zu entnehmen und für sich zu behalten. Anschließend stellte er die Pakete ohne entsprechenden Inhalt an den Empfänger zu.
Die entnommene Ware verbrachte er zu sich nach Hause.
Bei der gegenständlichen Paketsendung, aufgrund derer die Einziehung von Wertersatz verhängt wurde, handelte es sich um ein Apple MacBook Air 13,3”.
Diese Mitteilung erfolgt, um die Möglichkeit zu eröffnen, Rechte auf Entschädigung geltend machen zu können.
Hierzu müssen die Ansprüche binnen sechs Monaten nach Veröffentlichung dieser Mitteilung bei der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth zu dem o.g. Aktenzeichen angemeldet werden. Die Anmeldung ist innerhalb dieser Frist formlos möglich und kostenfrei (§ 459k Abs. 1 StPO).
Werden die Ansprüche binnen der genannten Frist nicht geltend, bleibt der Staat Eigentümer des Verwertungserlöses und des Wertersatzbetrags.
Auch nach Ablauf der Frist besteht die Möglichkeit, dass Sie oder ein Rechtsnachfolger eine Entschädigung erhalten. Allerdings muss dann ein vollstreckbarer Titel vorgelegt werden, aus dem sich der Entschädigungsanspruch ergibt (§ 459k Abs. 5 StPO).
Eine Erlösauszahlung durch die Staatsanwaltschaft an Sie kann frühestens in 6 Monaten und nur dann erfolgen, wenn alle anderen Verletzten ebenfalls vollständig entschädigt werden können. Andernfalls müssten Sie Ihre Ansprüche erneut in einem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Einziehungsbetroffenen anmelden. Hierüber werden Sie gegebenenfalls nochmals von einem Insolvenzverwalter aufgefordert.
Da eine vorzeitige Entschädigung nicht möglich ist, ist von Sachstandsanfragen abzusehen.
Der Staatsanwaltschaft ist es nicht erlaubt, im Einzelfall rechtlichen Rat zu erteilen. Bitte sehen Sie deshalb von telefonischen Rückfragen ab und lassen Sie sich ggf. anwaltlich beraten.