Als Provision bezeichnet man eine zulässige Vergütung in prozentualer Form am Umsatz, die für die Besorgung oder Vermittlung eines Handelsgeschäftes anfällt.
Die Provision kann einmalig bei Vermittlung, aber auch fortlaufend bei der Verwaltung von Verträgen anfallen. Nicht zulässig sind sogenannte versteckte Rückvergütungen („Kick-backs“). Hierbei handelt es sich um Zahlungen aus offen ausgewiesenen Provisionen, die ohne Wissen des Anlegers „hinter seinem Rücken“ an die vermittelnde Bank gezahlt werden.