Garantien werden in vielen verschiedenen Zusammenhängen abgegeben. Von denen nur einige hier beispielhaft genannt werden. Das Wort Garantie besagt, dass ein Gut eine bestimmte Eigenschaft hat. Beziehungsweise: dass eine Person oder Institution in einer konkreten Situation ein bestimmtes Handeln zusichert.
Bei Kaufverträgen wird die Garantie oft mit der gesetzlichen Gewährleistungspflicht verwechselt, die dem Verbraucher beim Erwerb eines Gutes zusteht. Wer zum Beispiel ein neues Auto oder neue Möbel kauft, dem steht per Gesetz die zweijährige gesetzliche Gewährleistung zu. Das bedeutet, dass der Verkäufer nachbessern muss, wenn zum Zeitpunkt des Kaufs Mängel an der Ware bestanden, die sich aber erst im Nachhinein zeigen.
Die Garantie ist in diesem Zusammenhang etwas anderes. Der Verkäufer schließt mit dem Käufer einen Vertrag und sichert in einem bestimmten Zeitraum festgelegte Eigenschaften zu. Zum Beispiel, dass bei der neuen Waschmaschine oder dem neuen Fernseher die Nicht-Verschleißteile in den ersten 5 Jahren nicht kaputt gehen. Sonst gibt es eine kostenlose Reparatur, ein neues Gerät oder eventuell sogar das Geld zurück. Diese Zusage geht über die gesetzliche Gewährleistungspflicht hinaus. Eine solche Garantie muss der Kunde bisweilen gesondert bezahlen. Andere Anbieter nutzen sie als Werbeargument, um sich von Konkurrenten abzusetzen.
Auch Banken und Sparkassen können Garantien vergeben. Beispielsweise garantiert ein Kreditinstitut, dass einer ihrer Kunden seinen Verpflichtungen nachkommen wird. Sonst zahlt die Bank (Bankbürgschaft). Muss der Kunde etwa zum Jahresende einen Betrag von 50.000 Euro an seinen Vertragspartner zahlen, kann die Bank eine entsprechende Garantie abgeben. Sie springt also ein, wenn der Kunde selber nicht zahlen kann.
Verbraucher können auch so genannte Garantiezertifikate oder Garantiefonds kaufen. Bei diesen garantieren die Herausgeber des Zertifikats bzw. des Fonds zum Beispiel die Rückzahlung des Nennbetrags am Laufzeitende. Eventuell beim Kauf gezahlte Ausgabeaufschläge etc. sind von der Garantie dann nicht erfasst.
Eine Garantie ist nur so gut wie ihr Garantiegeber. Wenn Ihnen ein völlig überschuldetes Unternehmen eine Geldzahlung garantiert, ist dies also nichts wert. Sie hilft nur dann etwas, wenn der Garantiegeber zahlungskräftig ist. Zudem gilt sie gelegentlich nicht für das komplette eingesetzte Kapital, sondern nur für Teilbeträge.