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Warnung: BaFin verschickt keine Rechnungen an Privatanleger
Staatsanwaltschaft Ravensburg

Warnung: BaFin verschickt keine Rechnungen an Privatanleger

Clker-Free-Vector-Images (CC0), Pixabay

Die BaFin stellt klar, dass sie in keinem Fall Rechnungen an Privatanleger verschickt.

Aus Unterlagen, die der BaFin vorliegen, geht hervor, dass Kunden, die Kapitalanlagen bei Anbietern im Internet getätigt haben, Rechnungen von der „Finanzdienstleistungsaufsicht (Blockchain)“ erhalten haben. Als Anschrift wird dabei – fehlerhaft – „Graurheindorfer Str. 108, 53002 Bonn“ genannt. An der Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn befindet sich ein Standort der BaFin. Unterschrieben ist die Rechnung angeblich von einem Mitarbeiter der BaFin. Es werden Steuern bzw. Gebühren in Rechnung gestellt.

Die Rechnungen stammen nicht von der BaFin. Die BaFin stellt Privatanlegern grundsätzlich keine Rechnungen. Die Rechnungen entbehren jeglicher rechtlichen Grundlage. Die BaFin empfiehlt daher nachdrücklich, derartigen Forderungen nicht nachzukommen.

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