Dark Mode Light Mode

Handelsplattform algofgain.com: BaFin untersagt der AlgofGain den unerlaubt erbrachten Eigenhandel

geralt / Pixabay

Handelsplattform algofgain.com: BaFin untersagt der AlgofGain den unerlaubt erbrachten Eigenhandel

Die BaFin hat dem Unternehmen AlgofGain, Wien, Österreich, mit Bescheid vom 9. Juli 2021 den unerlaubt erbrachten Eigenhandel untersagt.

Über die Plattform algofgain.com wird deutschen Kunden der Handel in verschiedenen Finanzinstrumenten angeboten. AlgofGain tritt dabei ausdrücklich als Gegenpartei bei den Transaktionen der Kunden auf. Damit betreibt der Anbieter der Plattform den Eigenhandel ohne die dafür erforderliche Erlaubnis der BaFin.

Kommentar hinzufügen Kommentar hinzufügen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Previous Post

Bekanntmachung eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Schutzimpfungs-Richtlinie: Umsetzung der STIKO-Empfehlungen zu Reiseimpfungen

Next Post

Finanzberichterstattung: Bundesamt für Justiz verhängt Ordnungsgeld gegen United Labels Aktiengesellschaft