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RKI die Zahlen des Tages
BS Baugeld Spezialisten AG – bilanziell überschuldetes Unternehmen
Karwendelbahn Aktiengesellschaft - Hauptversammlung

BS Baugeld Spezialisten AG – bilanziell überschuldetes Unternehmen

geralt (CC0), Pixabay
So richtig scheint es bei dem Unternehmen nicht voran zu gehen, denn nach wie vor ist das Unternehmen bilanziell überschuldet.
Man hat nur einen geringen Betrag dieser bilanziellen Überschuldung innerhalb des letzten Bilanzjahres abbauen können. Geht das so weiter, denn erleben wir vermutlich den kompletten Abbau dieser bilanziellen Überschuldung nicht mehr.

BS Baugeld Spezialisten AG

Unterföhring

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019

BILANZ

AKTIVA

31.12.2019

EUR

31.12.2018

EUR

A. Anlagevermögen

I. Immaterielle Vermögensgegenstände

129.737,00 131.215,00

II. Sachanlagen

38.621,00 47.730,00

B. Umlaufvermögen

I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

880.900,97 611.953,12

II. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten

234.218,97 273.270,83

C. Rechnungsabgrenzungsposten

5.202,07 4.044,32

D. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag

3.167.938,56 3.194.312,58

Summe Aktiva

4.456.618,57 4.262.525,85

PASSIVA

31.12.2019
EUR

31.12.2018
EUR

A. Eigenkapital

I. Gezeichnetes Kapital

833.279,00 833.279,00

II. Kapitalrücklage

1.386.728,00 1.386.728,00

III. Verlustvortrag

-5.414.319,58 -5.480.761,68

IV. Jahresüberschuss

26.374,02 66.442,10

nicht gedeckter Fehlbetrag

3.167.938,56 3.194.312,58

B. Rückstellungen

30.350,00 12.150,00

C. Verbindlichkeiten

4.426.268,57 4.250.375,85

Summe Passiva

4.456.618,57 4.262.525,85

ANHANG 2019

1.Angaben zur Form des Jahresabschlusses

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2019 ist nach den Vorschriften der §§ 242 bis 256a und §§ 264 bis 289a des Handelsgesetzbuches aufgestellt worden. Ergänzend waren die Regelungen des Aktiengesetzes zu beachten.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267 Abs. 1 HGB. Sie macht von den Vereinfachungsregelungen des Gesetzes teilweise Gebrauch.

2.Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen

2.1.Allgemeine Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die dem Vorjahresabschluss zum 31. Dezember 2018 zugrunde liegenden Ansatz-, Bewertungs- und Ausweismethoden wurden beibehalten. Ein Wechsel von Bilanzierungs-methoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt. Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet.

Der Jahresabschluss enthält sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungs-abgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden.

Es ist vorsichtig bewertet worden; namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, auch wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.

Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden, Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

2.2.immaterielle Vermögensgegenstände

Die immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden zu Anschaffungskosten aktiviert, abzüglich angemessener, planmäßiger Abschreibungen, die nach der linearen Methode auf Grundlage der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer errechnet werden. Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer der immateriellen Vermögensgegen-stände beträgt drei bis fünf Jahre.

2.3.Sachanlagen

Die Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten aktiviert, vermindert um angemessene Abschreibungen, die nach der linearen Methode auf Grundlage der betrieblichen Nutzungsdauer errechnet werden. Abschreibungen auf Zugänge zum beweglichen Anlagevermögen werden pro rata temporis vorgenommen.

Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer der Betriebs- und Geschäftsausstattung beträgt zwischen drei und dreizehn Jahre.

2.4.Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden zum Nominalwert angesetzt.

2.5.sonstige Vermögensgegenstände

Sonstige Vermögensgegenstände werden mit den Nennwerten bewertet.

2.6.Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten

Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten angesetzt.

2.7.aktiver Rechnungsabgrenzungsposten

Als aktiver Rechnungsabgrenzungsposten sind Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.

2.8.Rückstellungen

Bei der Bildung der Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen angemessen Rechnung getragen. Die Rückstellungen werden in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253 Abs. 1 HGB).

2.9.Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt (§ 253 Abs. 1 HGB).

3.Angaben zur Bilanz

3.1.Anlagevermögen

Die Entwicklung des Anlagevermögens ist der Anlage IV zu entnehmen. Bei der Aufstellung des Anlagengitters wurden die nach § 284 Abs. 3 HGB verpflichtenden Angaben berücksichtigt.

3.2.Forderungen

Sämtliche Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind wie im Vorjahr innerhalb eines Jahres fällig. Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr im Sinne des § 268 Abs. 4 HGB bestehen nicht.

3.3.sonstige Vermögensgegenstände

In den sonstigen Vermögensgegenständen sind im Wesentlichen Kautionen (T€ 30,5) sowie Forderungen aus überzahlten Lieferungen und Leistungen (T€ 23) enthalten.

3.4.Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten

Die Banksalden weisen ein Guthaben i. H. v. T€ 234 aus.

Der Kassensaldo weist ein Guthaben i. H. v. T€ 0,01 aus.

3.5.aktiver Rechnungsabgrenzungsposten

Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten enthält im Wesentlichen die Abgrenzung der im Geschäftsjahr geleisteten Zahlungen für Versicherungsbeiträge für den Zeitraum nach dem Bilanzstichtag.

3.6.Eigenkapital

Das Gezeichnete Kapital wurde mit Hauptversammlungsbeschluss am 17. Oktober 2011 um € 125.985,00 auf insgesamt € 833.279,00 erhöht, was 833.279 Stückaktien entspricht.

Die Kapitalrücklage nach § 266 Abs. 3 A. II. HGB beträgt unverändert € 1.386.728,00.

Das Gezeichnete Kapital ist in voller Höhe einbezahlt.

Die gesetzliche Rücklage nach § 150 Abs. 1 AktG ist in voller Höhe gebildet.

3.7.Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen enthalten Aufwendungen für noch ausstehende Bonifikationen (T€ 18,2), für die Erstellung des Jahresabschlusses und der Steuererklärungen (T€ 8,5) sowie für Berufsgenossenschaftsbeiträge (T€ 2) und Aufbewahrungspflichten (T€ 1,7).

3.8.Verbindlichkeiten

Der Verbindlichkeitenspiegel stellt sich wie folgt dar:

mit einer Restlaufzeit von

gesamt
bis zu 1 Jahr
1 – 5 Jahre
mehr als 5 Jahre
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 633.405,76 633.405,76 0,00 0,00
2. Verbindlichkeiten gegenüber nahestehende Personen 3.765.585,82 0,00 3.765.585,82 0,00
3. sonstige Verbindlichkeiten 27.276,99 27.276,99 0,00 0,00
4.426.268,57 660.682,75 3.765.585,82 0,00

Für sämtliche Verbindlichkeiten gegenüber nahestehende Personen wurden Rangrücktritte erklärt.

4.Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt worden.

Die sonstigen betrieblichen Erträge im Geschäftsjahr 2019 enthalten im Wesentlichen Erstattungen aus dem Aufwendungsausgleichsgesetz (T€ 8).

5.sonstige Angaben

Eintragung im Handelsregister

Die Gesellschaft wird unter der Nummer HRB 175800 beim Amtsgericht München geführt.

Anzahl der Mitarbeiter im Geschäftsjahr

Die Gesellschaft beschäftigt zum Abschlussstichtag neben dem Vorstand neun weitere Mitarbeiter.

Finanzielle Verpflichtungen

Zum Bilanzstichtag besteht ein Schuldverhältnis aufgrund eines Mietvertrages für die Überlassung von Geschäftsräumen. Der Gesamtbetrag der finanziellen Verpflichtung beträgt T€ 75 und läuft bis 31.01.2022.

Ergebnisverwendung

Der Vorstand schlägt vor, den Jahresüberschuss auf neue Rechnung vorzutragen.

 

Unterföhring, den 14. Mai 2020

gez. Joachim Leuther
Vorstand

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