ROY Asset Holding SE: BaFin setzt Geldbuße fest
Die BaFin hat am 4. März 2021 eine Geldbuße in Höhe von 84.000 Euro gegen die ROY Asset Holding SE festgesetzt.
Der Sanktion lag ein Verstoß gegen § 41 Absatz 1 Satz 1 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) zugrunde. Die ROY Asset Holding SE hatte die Veröffentlichung der Gesamtzahl der Stimmrechte nicht rechtzeitig vorgenommen.
Das Unternehmen kann gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einlegen.