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Datenschutzrechtliche Bewertung von „Clubhouse“

Inneres und Heimat/Kleine Anfrage – 16.02.2021 (hib 194/2021)

Berlin: (hib/STO) „Datenschutzrechtliche Bewertung von Clubhouse“ lautet der Titel einer Kleinen Anfrage der FDP-Fraktion (19/26658). Darin erkundigt sich die Fraktion danach, inwiefern die Plattform Clubhouse auf Dienstgeräten von Angehörigen beziehungsweise Mitarbeitern der Bundesregierung und angeschlossenen Behörden verwendet werden darf. Auch will sie wissen, inwieweit sich das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) mit der Thematik beschäftigt hat, „ob die Applikation Clubhouse den für Deutschland beziehungsweise den europäischen Raum geltenden Datenschutzbestimmungen entspricht“ und dies insbesondere auch dann, wenn ein Nutzer sein Adressbuch für die Nutzung der Applikation freigibt und im Vorfeld nicht jeden Kontakt seines Adressbuchs explizit um Einverständnis gebeten hat.

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