Und das ist wohl offensichtlich das erste Jahr, in dem man solch eine bilanzielle Überschuldung ausweisen muss. Das aber dann direkt in einer erschreckenden Höhe von über 300TDE:
SI Grundinvest GmbH & Co. KGRavensburgJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019Bilanz
Anhang1. Allgemeine Angaben Der Jahresabschluss der SI Grundinvest GmbH & Co. KG mit Sitz in Ravensburg, eingetragen im Amtsgericht Ulm unter der Registernummer HRA 721670 wurde auf den 31.12.2019 nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für Kapitalgesellschaften & Co. (§§ 264c HGB) erstellt. Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Gesellschaft. 1.1 Bilanzierungsmethoden Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Verrechnungen fanden nicht statt. Die Bilanz wurde unter Berücksichtigung der Ergebnisverwendung aufgestellt (§ 268 Abs. 1 S. 1 HGB). 1.2 Bewertungsmethoden Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden, es sei denn, eine gesetzliche Bestimmung steht dem entgegen. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden. Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet: Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibung bewertet. Das Anlagevermögen wurde linear entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer abgeschrieben. Die Forderungen, die sonstigen Vermögensgegenstände und die liquiden Mittel wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken waren nicht vorhanden. Die Rückstellungen wurden nach üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen und sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag ausgewiesen. 2. Verbindlichkeitenspiegel
3. Sonstige Pflichtangaben 3.1 Durchschnittliche Arbeitnehmerzahl § 285 Nr. 3a HGB Die durchschnittliche Arbeitnehmerzahl beträgt 5. 3.2 Haftungsverhältnisse § 251 HGB Aus der Beteiligung an der „Pfannenstiel 23 + 25“ GbR ergibt sich eine gesamtschuldnerische Haftung für deren Verbindlichkeiten. Die Risiken aus dieser Inanspruchnahme werden als gering eingestuft. Es besteht eine Haftung aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten i. H. von 850 TEuro. sonstige BerichtsbestandteileRavensburg, den 17.12.2020 Angaben zur Feststellung: |
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