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Staatsanwaltschaft Offenburg

qimono / Pixabay

Staatsanwaltschaft Offenburg

Geschädigtenmitteilung nach § 459i StPO

B407 VRs 307 Js 1941/​20

Durch Strafbefehl des Amtsgerichts Lahr vom 19.05.2020, rechtskräftig seit dem 02.07.2020, B407 VRs 307 Js 1941/​20, wurde Asim O. wegen Unterschlagung verurteilt.

Der Verurteilte war bei der Firma 1 2 3 Parcel Service GmbH als Paketzusteller beschäftigt.
Im Zeitraum vom 01.11.2019 bis zum 30.01.2020 verbrachte der Verurteilte drei Pakete in seine Wohnung und behielt den Inhalt für sich.

Durch den Strafbefehl des Amtsgerichts Lahr vom 19.05.2020 wurde die Einziehung von 38 Armbanduhren, Marke Regent, 4 Armbanduhren, Marke Casio und 71 T-Shirts „Europa Park-Kollektion“ angeordnet.

Die hier bekannten Geschädigte wurden angeschrieben.

Zwei Empfänger dieser zurückbehaltenen Pakete, sind jedoch unbekannt und können deshalb nicht benachrichtigt werden.
Es handelt sich hierbei zum einen um eine Sendung, die 4 Armbanduhren, Marke Casio im Gesamtwert von 189,60 € und zum anderen um eine Sendung, die 71 T-Shirts „Europa Park-Kollektion“ im Gesamtwert von ca. 355,00 €, enthielt.
Die Benachrichtigung dient dem Zweck, den Geschädigten Gelegenheit zu geben, etwaige Ansprüche zu überprüfen und ggf. auf die sichergestellten Vermögenswerte zuzugreifen.
Wenden Sie sich gegebenenfalls zwecks Einleitung der erforderlichen zivilrechtlichen Schritte umgehend an einen Rechtsanwalt oder an die Staatsanwaltschaft Offenburg.

 

Siegel, Rechtspflegerin

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