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TS PE Pool II GmbH & Co. Geschlossene Investment KG – 6-stelliges Minus Investment

00luvicecream (CC0), Pixabay

Auch wenn dies ein BaFin gestattetes Investment ist, bedeutet das nicht, dass die BaFin das Investment geprüft hat, ob es dann auch aus wirtschaftlicher Sicht funktionieren kann.

Die BaFin hat nur die Einhaltung der Prospektrichtlinien geprüft und gestattet.

Das Ergebnis in diesem Bilanzjahr ist zumindest nicht ordentlich aus unserer Sicht und stark verbesserungswürdig im nächsten Bilanzjahr.

TS PE Pool II GmbH & Co. Geschlossene Investment KG

Neutraubling

Jahresabschluss zum 31.12.2019

Bilanz zum 31.12.2019

Aktiva

31.12.2019 31.12.2018
EUR EUR
1. Beteiligungen
Beteiligungen 3.750.374,40 287.406,56
2. Barmittel und Barmitteläquivalente
Täglich verfügbare Bankguthaben 696.367,56 602.886,89
3. Forderungen
Forderungen gegen Gesellschafter 0,00 0,00
4. Sonstige Vermögensgegenstände 6.000,00 26.659,37
Summe Aktiva 4.452.741,96 916.952,82

Passiva

31.12.2019 31.12.2018
EUR EUR
1. Rückstellungen 22.257,00 13.090,00
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
aus anderen Lieferungen und Leistungen 0,00 113,05
3. Sonstige Verbindlichkeiten
Andere 2.000,00 17.456,37
4. Eigenkapital
a) Kapitalanteile der Kommanditisten 5.669.000,00 1.659.000,00
b) Kapitalrücklage 7.500,00 0,00
c) Nicht realisierte Gewinne/​Verluste aus der Neubewertung -29.462,19 -7.593,44
d) Gewinnvortrag/​Verlustvortrag -842.052,85 -421.113,16
e) Verlustvortragskonto -376.500,00 -344.000,00
Summe Passiva 4.452.741,96 916.952,82

Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis 31.12.2019

2019 2018
EUR EUR
1. Aufwendungen
a) Verwaltungsvergütung -308.189,18 -303.949,80
b) Prüfungs- und Veröffentlichungskosten -8.092,00 -13.203,05
c) Sonstige Aufwendungen -137.158,51 -447.960,31
Summe der Aufwendungen -453.439,69 -765.113,16
2. Ordentlicher Nettoertrag -453.439,69 -765.113,16
3. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres -453.439,69 -765.113,16
4. Zeitwertänderung
a) Erträge aus der Neubewertung 203.730,79 0,00
b) Aufwendungen aus der Neubewertung -225.599,54 -7.593,44
Summe des nicht realisierten Ergebnisses des Geschäftsjahres -21.868,75 -7.593,44
Ergebnis des Geschäftsjahres -475.308,44 -772.706,60

ANHANG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2019

1. Allgemeine Informationen zum Unternehmen

Die TS PE Pool II GmbH & Co. Geschlossene Investment KG, Neutraubling, (TS PE Pool II KG) ist ein geschlossener inländischer Spezial-AIF im Sinne des § 1 Abs. 5 und 6 S. 1 KAGB. Die Gesellschaft (Investmentkommanditgesellschaft) ist seit dem 12. Oktober 2017 im Handelsregister A des Amtsgerichts Regensburg unter der Nummer HRA 9651 eingetragen.

Persönlich haftende Gesellschafterin (Komplementärin) der Investmentkommanditgesellschaft ist die Top Select Beteiligungs GmbH, Neutraubling. Die Komplementärin hat ein gezeichnetes Kapital von 25.000,00 Euro. Geschäftsführende Kommanditistin der Investmentkommanditgesellschaft ist die Top Select Management GmbH, Neutraubling, die mit einem gezeichneten Kapital von 25.000,00 Euro ausgestattet ist.

Das Geschäftsjahr umfasst den Zeitraum vom 01.01.2019 bis 31.12.2019.

2. Rechnungslegungsvorschriften

Der Jahresabschluss wird nach den Vorschriften des § 158 Satz 1 i.V.m. § 135 des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) i.V.m. den handelsrechtlichen Vorschriften des Ersten Unterabschnitts des Zweiten Abschnitts des Dritten Buchs des Handelsgesetzbuches (HGB), d.h. nach den Vorschriften der §§ 264 ff. HGB und nach den Vorschriften der Verordnung über Inhalt, Umfang und Darstellung der Rechnungslegung von Sondervermögen, Investmentaktiengesellschaften und Investmentkommanditgesellschaften sowie über die Bewertung der zu dem Investmentvermögen gehörenden Vermögensgegenstände (KARBV) aufgestellt. § 264 Abs. 1 Satz 4, Abs. 3, 4 und § 264b HGB sind nicht anzuwenden. Die größenabhängigen Erleichterungen nach § 274a HGB wurden nicht in Anspruch genommen.

Die TS PE Pool II KG unterliegt als inländischer Spezial-AIF im Sinne des § 1 Abs. 5 und 6 S. 1 KAGB i.V.m. § 2 KAGB den Vorschriften des KAGB, der KARBV und der delegierten Verordnung (EU) Nr. 231/​2013 (AIFM-VO). Folglich unterliegt die TS PE Pool II KG gemäß § 5 Abs. 1 KAGB der Aufsicht durch die BaFin.

Die Gliederung der Bilanz erfolgt entsprechend der Vorgaben des § 21 Abs. 4 KARBV in Staffelform, die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung entsprechend des § 22 Abs. 3 KARBV in Staffelform. Da es sich bei der TS PE Pool II KG um eine extern verwaltete Investmentkommanditgesellschaft handelt, verfügt diese nur über Investmentvermögen und generiert nur Aufwendungen und Erträge aus dieser Investmenttätigkeit.

3. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Der Jahresabschluss der Gesellschaft wird in Euro aufgestellt. Für die Bewertung des Investmentanlagevermögens gelten die Vorschriften der §§ 286 i.V.m. 168, 169 KAGB sowie der §§ 26 bis 34 KARBV. Die derigo GmbH & Co. KG (derigo KG) hat als externer Verwalter eine Bewertungsrichtlinie erstellt, die auf der AIFM-Richtlinie basiert und für die Gesellschaft Bewertungsverfahren und Grundsätze, die der Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden sowie der Berechnung des Nettoinventarwertes zugrunde liegen, festlegt.

Die Gesellschaft investiert in Anteile an anderen geschlossenen Spezial-AIF sowie Beteiligungen an Unternehmen. Diese Anteile und Beteiligungen sind weder zum Handel an der Börse noch an einem organisierten Markt einbezogen, so dass gemäß § 168 Abs. 3 KAGB die Verkehrswerte zugrunde gelegt werden. Diese Verkehrswerte werden nach geeigneten Bewertungsmodellen unter Berücksichtigung der aktuellen Marktgegebenheiten ermittelt. Die Gesellschaft verwendet als Datenbasis unter anderem die testierten Vermögensaufstellungen sowie Jahresabschlüsse bzw. Jahresberichte der Investmentgesellschaften und Beteiligungen. Das eingesetzte Bewertungsverfahren wird bei der derigo KG als Kapitalverwaltungsgesellschaft dokumentiert und in regelmäßigen Abständen auf dessen Angemessenheit überprüft.

Unter Beachtung dieser Richtlinie erfolgten die im Folgenden beschriebenen Bewertungen.

Die erworbenen Beteiligungen werden zum Verkehrswert angesetzt. Als Verkehrswert ist grundsätzlich der Wert zu Grunde zu legen, der sich bei sorgfältiger Einschätzung nach geeigneten Bewertungsmodellen unter Berücksichtigung der aktuellen Marktgegebenheiten ergibt (§ 168 Abs. 3 KAGB i.V.m. § 28 Abs. 1 KARBV). Bei der Ermittlung des Verkehrswerts der Beteiligungen wurden zum Bilanzstichtag der Jahresabschluss zum Erwerbszeitpunkt bzw. Bewertungsstichtag zugrunde gelegt.

Eine Neubewertung der erworbenen Beteiligungen war innerhalb des Geschäftsjahres erforderlich. Zum Bilanzstichtag wurden die Werte erworbener Beteiligungen anhand der geprüften Jahresabschlüsse sowie Vermögensaufstellungen neu ermittelt und angesetzt. In der Bilanz erfolgte der Ausweis innerhalb des Eigenkapitals in den nicht realisierten Gewinnen oder Verlusten aus der Neubewertung.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert bzw. mit dem am Bilanzstichtag beizulegenden niedrigeren Wert angesetzt.

Die Barmittel in Form der täglich verfügbaren Bankguthaben sind zum Nennbetrag zuzüglich zugeflossener Zinsen gem. § 29 Abs. 2 Satz 1 KARBV angesetzt.

Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten und werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.

Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistung sowie die sonstigen Verbindlichkeiten werden mit dem Rückzahlungsbetrag gem. § 29 Abs. 3 KARBV passiviert.

Die Kapitalanteile sind zum Nennwert angesetzt. Die Darstellung des Eigenkapitals erfolgt gemäß dem Gliederungsschema des gesetzlich vorgeschriebenen Formblatts aus § 21 Abs. 4 KARBV und § 264c HGB.

4. Erläuterungen zu den Posten der Bilanz

Angaben zu den Beteiligungen gemäß §§ 158 S. 2, 148 Abs. 2 KAGB

Die Finanzanlagen setzen sich zum 31.12.2019 aus Anteilen an geschlossenen Spezial-AIF in Höhe von TEUR 1.006 und Beteiligungen an der 100% Tochtergesellschaft, TS PE Pool II Beteiligungs GmbH in Höhe von TEUR 2.744 zusammen.

Angaben zu Vermögensgegenstände nach § 25 Abs. 5 S. 2 KARBV i.V.m. § 261 Abs. 1 Nr. 4, 5 und 6 KAGB (Beteiligungen)

Nachrichtliche Übersicht

Beteiligungen, Sitz Nominalkapital in Mio. Zeitpunkt des Erwerbes Beteiligungshöhe nominal in Prozent Wert der Beteiligung Assetklasse
Unmittelbar gehaltene Beteiligungen:
Capital Dynamics S.C.A. – Global Secondaries V, Luxemburg 251,00 USD 07.08.2018 1,20 1.006.172,09 EUR Private Equity
Mittelbar gehaltene Beteiligungen:
EQT Infrastructure IV (No.2) EUR SCSp, Luxemburg 1) 9.000,00 EUR 05.11.2018 0,03 557.972,28 EUR Private Equity
Borromin (fr. Steadfast) Capital Fund IV SCS, Luxemburg 1) 296,07 EUR 12.12.2018 1,01 362.379,47 EUR Private Equity
Thomas H. Lee Parallel Fund VIII, L.P., Wilmington 1) 3.588,00 USD 23.04.2018 0,08 648.404,34 USD Private Equity
Vista Equity Partners Fund VII, L.P., Grand Cayman 1) 16.000,00 USD 04.02.2019 0,03 1.068.694,39 USD Private Equity
Apax X EUR L.P., Guernsey 1) 10.500 EUR * 16.07.2019 0,05 0,00 USD Private Equity
CVC Growth Partners II L.P., Guernsey 1) 1.600,00 USD 25.06.2019 0,30 0,00 EUR Private Equity

* Zielvolumen

Die als mittelbar bezeichneten Zielfonds werden mittelbar über die die TS PE Pool II Beteiligungs GmbH 1) gehalten.

Aufgrund der Verhältnismäßigkeit werden die nachrichtlichen Kataloganagaben gem. § 25 KARBV bei Beteiligungen mit einem Anteil am Nominalkapital der Beteiligungsgesellschaft von weniger als 5 % auf die Wesentlichen Angaben des Zeitpunktes des Erwerbs, der Beteiligungshöhe in Prozent und des Wertes der Beteiligung beschränkt.

Angaben zum Beteiligungsbesitz nach § 285 Nr. 11 HGB der unmittelbaren Beteiligungen

Firma und Sitz Anteil in % Nennkapital Betrag Eigenkapital 31.12.2019 Betrag Ergebnis des Geschäftsjahres 2019 Betrag
TEUR TEUR TEUR
TS PE Pool II Beteiligungs GmbH, Neutraubling 100 25 2.878 -24

Die sonstigen Vermögensgegenstände (TEUR 6) beinhalten Forderungen gegen die KVG (TEUR 6) und weisen eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr auf.

Innerhalb der Barmittel und Barmitteläquivalente werden die täglich verfügbaren Bankguthaben bei der Commerzbank AG in Euro (TEUR 696) ausgewiesen.

Die sonstigen Rückstellungen sind gebildet für Kosten der Jahresabschlussprüfung, für die Erstellung von Steuererklärungen und für ausstehende Rechnungen.

Verbindlichkeiten

Fristengliederung

bis 1 Jahr größer als 1 Jahr bis 5 Jahre größer als 5 Jahre
TEUR TEUR TEUR
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 0 0 0
(Vorjahr) (1) (0) (0)
2. Sonstige Verbindlichkeiten 2 0 0
(Vorjahr) (17) (0) (0)
2 0 0
(18) (0) (0)

Das Eigenkapital beinhaltet mit EUR 34,9 Mio. die Kapitalanteile der Kommanditisten, mit EUR 29,231 Mio. die nicht eingeforderten Einlagen von Kommanditisten, mit TEUR 7,5 das Agio, mit TEUR 29 die nicht realisierten Gewinne und Verluste aus der Neubewertung im Saldo, mit TEUR -765 den Verlustvortrag sowie mit TEUR -453 das realisierte Ergebnis des Geschäftsjahres.

Gemäß § 7 des Gesellschaftsvertrags der Investmentkommanditgesellschaft vom 28. Juni 2018 wird die Zusammensetzung des Eigenkapitals wie folgt dargestellt:

Für jeden Kommanditisten werden folgende Kapitalkonten geführt:

Einlagenkonto I (Betrag der gezeichneten Einlage)

Einlagenkonto II (Betrag der geleisteten Einlage)

Rücklagenkonto (Aufgabeaufschlag)

Verlustvortragskonto (Verlustanteile bis zur Höhe der Summe aus einem Aufgabeaufschlag und Initialkosten)

Gewinn- und Verlustkonto (Anteile am Gewinn oder Verlust)

Auszahlungskonto (Auszahlungen an Kommanditisten und für Rechnung des Kommanditisten abgeführte Steuern)

Sämtliche Konten sind unverzinslich.

Die im Handelsregister eingetragene Haftsumme des geschäftsführenden Kommanditisten in Höhe von EUR 5.000 ist nicht einbezahlt.

Zum Stichtag 31.12.2019 hatten weitere zwölf Gesellschafter auf ihr gezeichnetes Kapital Einlagen in Höhe von EUR 5,669 Mio. einbezahlt.

Die im Handelsregister eingetragene Haftsumme der Kommanditisten beträgt insgesamt TEUR 34,9 zum 31.12.2019

Die Bilanz wird durch die Vermögensaufstellung zum 31. Dezember 2019 ergänzt.

Vermögensaufstellung zum 31. Dezember 2019 nach § 101 Abs. 1 Nr. 1 KAGB

Anfangsbestand 01.01.2019 in EUR Abgänge 2019 in EUR Zugänge 2019 in EUR Bestand 31.12.2019 in EUR Wert in EUR Wert in EUR
A. Vermögensgegenstände
I. Beteiligungen
Capital Dynamics S.C.A. – Global Secondaries V, Luxemburg 0,00 -6.163,41 876.000,00 869.836,59 1.006.172,09
Mittelbar über TS PE Pool II Bet. GmbH gehalten:
Borromin (fr. Steadfast) Capital Fund IV SCS, Luxemburg 362.379,47
Vista Equity Partners Fund VII, L.P., Grand Cayman 1.068.694,39
EQT Infrastructure IV (No.2) SCSp EUR SCSp, Luxemburg 557.972,28
Thomas H. Lee Parallel Fund VIII, L.P., Wilmington 648.404,34
Vermögen der TS PE Pool II Bet. GmbH 295.000,00 0,00 2.615.000,00 2.910.000,00 106.751,83
Zwischensumme 3.750.374,40
II. Sonstige Vermögensgegenstände
sonstige Vermögensgegenstände 6.000,00
Zwischensumme 6.000,00
III. Liquiditätsanlagen
1. Bankguthaben 696.367,56
davon in Fremdwährung:
Zwischensumme 696.367,56
Summe Vermögensgegenstände 4.452.741,96
B. Schulden
I. Verbindlichkeiten aus
1. Leistungen von Dritten 0,00
davon in Fremdwährung:
2. anderen Gründen -2.000,00
davon in Fremdwährung:
Zwischensumme -2.000,00
IV. Rückstellungen -22.257,00
Summe Schulden -24.257,00
C. Fondsvermögen 4.428.484,96
Anteil am Fondsvermögen in %
A. Vermögensgegenstände
I. Beteiligungen
Capital Dynamics S.C.A. – Global Secondaries V, Luxemburg
Mittelbar über TS PE Pool II Bet. GmbH gehalten:
Borromin (fr. Steadfast) Capital Fund IV SCS, Luxemburg
Vista Equity Partners Fund VII, L.P., Grand Cayman
EQT Infrastructure IV (No.2) SCSp EUR SCSp, Luxemburg
Thomas H. Lee Parallel Fund VIII, L.P., Wilmington
Vermögen der TS PE Pool II Bet. GmbH
Zwischensumme 84,69%
II. Sonstige Vermögensgegenstände
sonstige Vermögensgegenstände
Zwischensumme 0,14%
III. Liquiditätsanlagen
1. Bankguthaben
davon in Fremdwährung:
Zwischensumme 15,72%
Summe Vermögensgegenstände 100,55%
B. Schulden
I. Verbindlichkeiten aus
1. Leistungen von Dritten
davon in Fremdwährung:
2. anderen Gründen
davon in Fremdwährung:
Zwischensumme -0,05%
IV. Rückstellungen -0,50%
Summe Schulden -0,55%
C. Fondsvermögen 100,00%
Anteilkasse A Anteilkasse B
umlaufende Anteile (Stück) 73 5.227
Anteilwert je 1.000 EUR 835,56 835,56

5. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

Innerhalb der Verwaltungsvergütung wird die an die derigo KG – gemäß Gesellschaftsvertrag der Investmentkommanditgesellschaft – gezahlte Vergütung ausgewiesen.

Die Prüfungskosten beinhalten die Kosten für die Jahresabschlussprüfung 2019.

Die sonstigen Aufwendungen für das Geschäftsjahr 2019 enthalten im Wesentlichen mit TEUR 21 die Vergütung für die Haftungsübernahme der Komplementärin Top Select Beteiligungs GmbH, mit TEUR 82 die Vergütung für die Geschäftsführungstätigkeit der geschäftsführenden Kommanditistin, Top Select Management GmbH sowie in Höhe von TEUR 308 die Verwaltungsvergütung der derigo GmbH & Co. KG.

Das realisierte Ergebnis des Geschäftsjahres beläuft sich auf TEUR -453.

Die Erträge aus der Neubewertung erworbener Beteiligungen betragen TEUR 204. Demgegenüber stehen Aufwendungen aus der Neubewertung erworbener Beteiligungen in Höhe von TEUR 226.

6. Weitere Erläuterungen

Verwendungsrechnung nach § 24 Abs. 1 KARBV zum 31.12.2019

Der persönlich haftende Gesellschafter der TS PE Pool II KG, die Top Select Beteiligungs GmbH, ist nicht am Kapital der Gesellschaft beteiligt und nimmt somit auch nicht an der Ergebnisverteilung der Gesellschaft teil. An der Ergebnisverteilung sind nur die Kommanditisten beteiligt.

insgesamt Anteilklasse A Anteilklasse B
EUR EUR EUR
1. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres -453.439,69 -38.290,34 -415.149,35
2. Gutschrift/​Belastung auf Rücklagenkonten 0,00 0,00 0,00
3. Gutschrift/​Belastung auf Kapitalkonten 453.439,69 38.290,34 415.149,35
4. Gutschrift/​Belastung auf Verbindlichkeitenkonten 0,00 0,00 0,00
5. Bilanzgewinn/​Bilanzverlust 0,00 0,00 0,00

Entwicklungsrechnung nach § 24 Abs. 2 KARBV für die Zeit 01.01.2019 bis 31.12.2019

Entwicklung des Fondsvermögens vom 01.01.2019 bis 31.12.2019

Anteilklasse A Anteilklasse B
EUR EUR EUR
I Wert des Eigenkapitals am Beginn des Geschäftsjahres 886.293,40 0,00 886.293,40
1. Entnahmen für das Vorjahr 0,00 0,00 0,00
2. Zwischenentnahmen 0,00 0,00 0,00
3. Mittelzufluss (netto) 0,00 0,00 0,00
a) Mittelzuflüsse aus Gesellschaftereintritten 4.017.500,00 105.405,51 3.912.094,49
b) Mittelabflüsse wegen Gesellschafteraustritten 0,00 0,00 0,00
4. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres nach Verwendungsrechnung -453.439,69 -38.290,34 -415.149,35
5. Nicht realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres -21.868,75 -300,82 -21.567,93
II. Wert des Eigenkapitals am Ende des Geschäftsjahres 4.428.484,96 60.917,16 4.367.567,80

*) Die Mittelzuflüsse aus Gesellschaftereintritten resultieren aus den Einzahlungen der Kommanditisten

Darstellung der Kapitalkonten gemäß Regelungen im Gesellschaftsvertrag nach § 25 Abs. 4 KARBV

Komplementärin Kommanditisten
EUR EUR
Einlagenkonto
Pflichteinlage 0,00 34.900,000,00
Ausstehende Einlage 0,00 -29.231.000,00
Verlustvortragskonto -376.500,00
Gewinn-/​Verlustkonto 0,00 -842.052,85
Auszahlungskonto 0,00 0,00
Stand zum 31. Dezember 2019 0,00 4.450.447,15

Die bedungene Einlage des Gründungskommanditisten in Höhe von TEUR 5 war zum Bilanzstichtag noch nicht eingefordert und eingezahlt.

Anzahl der umlaufenden Anteile und der Wert eines Anteils nach § 101 Abs. 1 Nr. 3 KAGB

Im Geschäftsjahr 2019 waren von Anteilklasse A 73 und von Anteilklasse B 5.227 Anteile im Umlauf. Der Nettoinventarwert je Anteil, der jeweils für EUR 1.000,00 geleistete Einlage nach Abzug anteiliger Initialkosten bestimmt wird, betrug für Anteilklasse A EUR 835,56 und für Anteilklasse B EUR 835,56 (ermittelt nach § 168 KAGB). Die Anzahl der umlaufenden Anteile ist kaufmännisch gerundet worden.

Prozentualer Anteil der schwer liquidierbaren Vermögensgegenstände nach § 300 Abs. 1 Nr. 1 KAGB

Gem. Art. 1 Abs. 5 der DELEGIERTEN VERORDNUNG (EU) Nr. 231/​2013 DER KOMMISSION vom 19.12.2012 („AIFM-VO) bezieht sich die Ermittlung von schwer liquidierbaren Vermögensgegenstände auf für bestimmte illiquide Vermögensgegenstände des AIF bei denen besondere Regelungen bestehen (z.B. „side pockets“-Regelungen, die in Deutschland gesetzlich nicht zulässig sind). Die Qualifizierung als nicht kurzfristig liquidierbarer Vermögensgegenstand genügt für die Berücksichtigung als schwer liquidierbarer Vermögensgegenstand nicht.

Der prozentuale Anteil der schwer liquidierbaren Vermögensgegenstände des AIF des Geschäftsjahres beträgt 0,00 %.

Angaben zu neuen Regelungen zum Liquiditätsmanagement nach § 300 Abs. 1 Nr. 2 KAGB

Im Geschäftsjahr wurden keine neuen Regelungen zum Liquiditätsmanagement für die Investmentkommanditgesellschaft getroffen.

Angaben zum Risikoprofil und Risikomanagementsystem nach § 300 Abs. 1 Nr. 3 KAGB

Das Risikomanagementsystem für die Investmentkommanditgesellschaft umfasst die fortlaufende Erfassung, Messung, Steuerung und Überwachung der wesentlichen Risiken. Wesentliche Risiken, denen die Investmentkommanditgesellschaft ausgesetzt ist, sind Liquiditätsrisiken, Wertänderungsrisiken, Gegenparteirisiken sowie operationelle Risiken. Zur Steuerung der Risiken wird ein dem Risikoprofil der Investmentkommanditgesellschaft adäquates Limitsystem eingerichtet und laufend überwacht. Ein Verfahren zur Früherkennung von Risiken wird vorgehalten.

Angaben zu Änderung des maximalen Umfangs des Leverages nach § 300 Abs. 2 Nr. 1 KAGB

Im Geschäftsjahr 2019 wurde von der Investmentkommanditgesellschaft der Leverage nicht in Anspruch genommen.

Vergleichende Übersicht der letzten drei Geschäftsjahre (§ 25 Abs. 3 S. 2 KARBV)

Abschlussstichtag 31.12.2019 31.12.2018 (Erstjahr)
EUR EUR
Wert des Investmentvermögens 4.428.484,96 886.293,40
Wert eines Anteils bezogen auf 1.000,00 Euro 835,56 673,99
Anzahl der umlaufenden Anteile 5.300 1.315

Die Anzahl der umlaufenden Anteile ist auf kaufmännisch gerundet worden.

Angaben nach § 101 Abs. 3 KAGB

Die obenstehenden Angaben werden im Lagebericht der Investmentkommanditgesellschaft ausgeführt.

Abgeschlossene Geschäfte über Finanzinstrumente nach § 101 Abs. 1 Nr. 2 KAGB

Im Geschäftsjahr wurden keine Geschäfte abgeschlossen, die Finanzinstrumente zum Gegenstand hatten.

7. Sonstige Angaben

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Am Bilanzstichtag hatte die Gesellschaft sonstige finanzielle Verpflichtungen i.S.d. § 285 Nr. 3a HGB gegenüber dem Beteiligungsunternehmen, der TS PE Pool II Beteiligungs GmbH, aus deren Zielfonds in Höhe von EUR 18,005 Mio. sowie gegenüber der Capital Dynamics S.C.A. Global Secondaries V in Höhe von EUR 2,124 Mio.

Persönlich haftende Gesellschafterin

Die Gesellschaft wird durch die Komplementärin Top Select Beteiligungs GmbH, Neutraubling, vertreten. Das Stammkapital der Komplementärin beträgt EUR 25.000,00.

Geschäftsführung

Mitglieder der Geschäftsführung im Geschäftsjahr waren:

für die Top Select Beteiligungs GmbH:

Herrn Dr. Werner Bauer, Kaufmann, Laaber

Herrn Tibor von Wiedebach und Nostitz-Jänkendorf, Kaufmann, München.

für die Top Select Management GmbH (geschäftsführender Kommanditist):

Herrn Dr. Werner Bauer, Kaufmann, Laaber

Herrn Tibor von Wiedebach und Nostitz-Jänkendorf, Kaufmann, München.

Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam vertreten.

Herr Dr. Bauer und Herr von Wiedebach und Nostitz-Jänkendorf sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

Die Geschäftsführer der Top Select Beteiligungs GmbH und der Top Select Management GmbH beziehen von der Gesellschaft keine gesonderten Bezüge für die Geschäftsführung.

Nachtragsbericht

Die Investmentkommanditgesellschaft hat im ersten Halbjahr des Geschäftsjahr 2020 eine weitere Investition i. H. v. 5 Mio. EUR mittelbar über die TS PE Pool II Beteiligungs GmbH getätigt.

Mitarbeiter

Die Gesellschaft hat im Berichtsjahr und zum Stichtag keine eigenen Mitarbeiter beschäftigt.

Neutraubling, 30. Juni 2020

Top Select Beteiligungs GmbH und die Top Select Management GmbH

Dr. Werner Bauer Tibor von Wiedebach und Nostitz-Jänkendorf
Geschäftsführer Geschäftsführer

Lagebericht für das Geschäftsjahr 2019

I. Grundlagen der Gesellschaft

Die TS PE Pool II GmbH & Co. Geschlossene Investment KG (Investmentkommanditgesellschaft) ist ein Alternativer Investmentfonds (AIF) im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB). Gegenstand der Investmentkommanditgesellschaft ist ausschließlich die Anlage und Verwaltung ihrer Mittel nach der in den Anlagebedingungen festgelegten Anlagestrategie zur gemeinschaftlichen Kapitalanlage nach den §§ 273 bis 277 und 285 bis 292 KAGB zum Nutzen ihrer Anleger.

Der Gesellschaftervertrag und die Anlagebedienungen wurden zuletzt geändert am 28. Juni 2018. Die Eintragung der Umfirmierung in eine Investmentkommanditgesellschaft im Handelsregister erfolgte am 7. August 2018.

Die Vertriebsgenehmigung durch die Bafin erfolgte am 27. September 2018.

II. Tätigkeitsbericht

Tätigkeit der Kapitalverwaltungsgesellschaft

Die am 05. Oktober 2017 gegründete und am 12. Oktober 2017 ins Handelsregister des Amtsgerichts Regensburg unter der HRA 9651 eingetragene Investmentkommanditgesellschaft hat mit dem Inkrafttreten des Bestellungsvertrages vom 21. März 2018 die derigo GmbH & Co. KG als externe Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) mit dem Portfoliomanagement und dem Risikomanagement für die Dauer der Investmentkommanditgesellschaft beauftragt.

Die externe Kapitalverwaltungsgesellschaft hat die Konzeption und Implementierung der Investmentkommanditgesellschaft als geschlossener Spezial-AIF sowie die erforderlichen Dokumente erstellt, auch jene die im Rahmen von Anzeigeverfahren erforderlich waren. Die Kapitalverwaltungsgesellschaft hat ferner als Verwahrstelle die Hauck & Aufhäuser Privatbankiers AG, Frankfurt am Main, ausgewählt und einen Verwahrstellenvertrag abgeschlossen. Die Haftung der Verwahrstelle richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften und blieb im Berichtszeitraum unverändert.

Die Tätigkeit der Kapitalverwaltungsgesellschaft umfasste außerdem die allgemeine Verwaltung der Investmentgesellschaft, wie die Buchführung, die Vorbereitung zur Aufstellung eines Jahresabschlusses, die Beauftragung der Abschlussprüfung und der Erstellung einer Steuererklärung. Zusätzlich übernahm die Kapitalverwaltungsgesellschaft die laufende Liquiditätssteuerung der Investmentkommanditgesellschaft. Die Risiken wurden durch die Kapitalverwaltungsgesellschaft fortlaufend beobachtet und bewertet.

Die laufende Betreuung der Anleger hat die Kapitalverwaltungsgesellschaft ebenfalls übernommen und durchgeführt.

Übersicht über die Anlageziele und Anlagepolitik der Investmentkommanditgesellschaft

Die Investmentkommanditgesellschaft verfolgt mit der in den Anlagebedingungen festgelegten Anlagepolitik und Anlagestrategie das Ziel, während der gesamten Dauer der Investmentkommanditgesellschaft Liquiditätsüberschüsse zu erzielen, die bei prognosegemäßem Verlauf an die Anleger ausgezahlt (ausgeschüttet) werden.

Die Investmentkommanditgesellschaft investiert über die Beteiligung an einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland (Tochtergesellschaft), es sei denn, die KVG hat durch sorgfältige Prüfung festgestellt, dass den Anlegern aufgrund einer unmittelbaren Beteiligung der Investmentkommanditgesellschaft keine Einkünfte aus Gewerbebetrieb entstehen.

Die Investmentkommanditgesellschaft erwirbt unmittelbar oder mittelbar über die Tochtergesellschaft Vermögensgegenstände im Sinne des § 1 der Anlagebedingungen.

Die Gesellschaft investiert die Mittel der Anleger in ausgewählte Private Equity Fonds mit dem Anlageziel, einen Wertzuwachs sowie angemessene Ausschüttungen zu erzielen

Übersicht über die Anlagegeschäfte und das Portfolio

Im Geschäftsjahr 2019 hat die Investmentkommanditgesellschaft mittelbar über die TS PE Pool II Beteiligungs GmbH eine Beteiligung i. H. v. 5 Mio. EUR sowie zwei Beteiligungen i. H. v. 8 Mio. USD erworben. Das Beteiligungsportfolio umfasst somit zum 31.12.2019 sieben Investitionen.

Übersicht über die Wertentwicklung

Der Nettoinventarwert zum 31. Dezember 2019 beträgt EUR 4.428.484,96. Der Nettoinventarwert je Anteil, der jeweils für EUR 1.000,00 geleistete Einlage nach Abzug anteiliger Initialkosten bestimmt wird, beträgt EUR 835,56. Die Gesellschaft befindet sich in der Investitionsphase. Der Nettoinventarwert wird insbesondere durch die Initial- bzw. Anlaufkosten beeinflusst. Die Einzahlung ins Kommanditkapital erfolgte in Höhe von EUR 4.010.000 zuzüglich Agio i. H. v. EUR 7.500.

III. Risikobericht

Die derigo GmbH & Co. KG ist als externe KVG mit dem Risikomanagement der Investmentkommanditgesellschaft beauftragt. Sie verfügt gemäß den Vorgaben des KAGB und der KAMaRisk (Mindestanforderungen an das Risikomanagement von Kapitalverwaltungsgesellschaften) über einen permanenten, funktional und hierarchisch unabhängigen Bereich „Risikomanagement“. Die organisatorischen Abläufe dieses Bereiches sind im Risikomanagementhandbuch dokumentiert.

Im Rahmen des unternehmerischen Handelns, bzw. dem Verfolgen von unternehmerischen Chancen werden fortwährend auch unternehmerische Risiken eingegangen. Dies gilt sowohl für die KVG, als auch für die von ihr verwalteten AIF. Das Risikomanagementsystem der KVG hat das Ziel, diese Risiken systematisch zu erfassen, zu bewerten, zu überwachen und zu steuern. Hierzu hat die KVG die für sich und jeden von ihr verwalteten AIF relevanten Risiken sowie die Art und Weise des Umgangs mit diesen Risiken in einem Risikokatalog erfasst.

Der Ausbruch des Corona-Virus SARS-CoV-2 bzw. der Krankheit COVID-19 hat die KVG veranlasst den vorgesehenen Notfallplan des Organisationshandbuchs anzuwenden. Die Regelungen sind ausgeführt worden und aktiv. Der Geschäftsbetrieb kann uneingeschränkt weitergeführt werden, so dass sämtliche Leistungen in gewohnter Qualität zur Verfügung stehen.

Die Wertentwicklung sowie die liquide Situation der Gesellschaft und deren Investitionen werden laufend überprüft. Zum gegenwertigen Zeitpunkt ist keine umfassende Analyse zu den konkreten Auswirkungen durchführbar. Die durchgeführten Stress- und Limittests geben noch das Ergebnis vor Ausbruch der Krankheit wieder. Die Ergebnisse neuer Entwicklungen werden den Anlegern im Rahmen der Reporting im Kalenderjahr 2020 mitgeteilt.

Risikoinventur

Die Risikoinventur ist der Ausgangspunkt für die Identifizierung und die Erfassung potenzieller Risiken, die die Existenz des Unternehmens gefährden können bzw. die das Unternehmen daran hindern können, seine Ziele zu erreichen. Auf Grundlage der Erkenntnisse aus der Risikoinventur wird ein Risikokatalog erstellt bzw. aktualisiert.

Die Risikoinventur wird turnusmäßig gemäß § 29 Abs. 2 Satz 2 KAGB mindestens einmal im Jahr im Rahmen der jährlichen Überprüfung des Risikokatalogs durchgeführt. Unterjährig kann es aufgrund von Risiko-/​Schadensmeldungen der Fachabteilungen zu einer anlassbezogenen Risikoinventur kommen.

Die dezentralen Risikoverantwortlichen stellen sicher, dass sämtliche relevanten Risiken erfasst sind. Die Risiken wurden in vier Klassen eingeteilt: Liquiditätsrisiken, Wertänderungsrisiken, Gegenparteirisiken und Operationelle Risiken.

Risikoarten
Liquiditätsrisiken Wertänderungsrisiken Gegenparteienrisiken Operationelle Risiken
Zahlungseingangsrisiko Anlagerisiko Insolvenzrisiko Risiko strafbarer Handlungen
Zahlungsausgangsrisiko Planabweichungsrisiko Risiko aus Managementwechsel IT-Risiko
Martkpreisrisiko Rückabwicklungsrisiko Schlüsselpersonenrisiko
Risiko aus Leverage Majoritätsrisiko Risiko aus Interessenskonflikten
Währungsrisiko Bewertungsrisiko Prozessrisiko
Gesetzliches Risiko
Konzeptions- Produkthaftungsrisiko
Reputationsrisiko
Katastrophenrisiko

Die Risikosituation der Gesellschaft blieb im Geschäftsjahr 2019 gegenüber den Angaben im Verkaufsprospekt weitgehend unverändert. Die Anlage des Kapitals erfolgte ausschließlich gemäß den Anlagebedingungen.

Im Einzelnen stellen sich die Hauptanlagerisiken und wirtschaftlichen Unsicherheiten wie nachfolgend beschrieben dar. Für den Kommanditisten kann aufgrund der Risiken ein teilweiser oder vollständiger Verlust der geleisteten Kapitaleinlage eintreten.

Liquiditätsrisiken

Liquiditätsrisiken des AIF bestehen, wenn Zahlungseingänge aus Rückzahlungen der getätigten Investitionen verspätet, reduziert oder gar nicht erfolgen. Dieses Risiko verstärkt das Risiko, dass die vorhandenen liquiden Mittel nicht ausreichen, um Zahlungsverpflichtungen des AIF jederzeit einhalten zu können, oder dass die zusätzlich benötigte Liquidität nicht oder nur zu unangemessen hohen Kosten beschafft werden kann.

Die Zahlungsfähigkeit der Investmentkommanditgesellschaft war im abgelaufenen Geschäftsjahr durch eine ausreichende Liquiditätsausstattung bzw. durch ausreichend abrufbares Kapital bei den Anlegern des AIF gesichert. Auch für das Geschäftsjahr 2020 wird bei planmäßiger Entwicklung mit keinen Liquiditätsengpässen gerechnet.

Wertänderungsrisiken

Der Wert der Anlageobjekte ist von verschiedenen marktbeeinflussenden Faktoren abhängig. Der Net Asset Value der Zielfondsbeteiligungen kann größeren Schwankungen unterworfen sein. Dies kann zur Folge haben, dass die in der Unternehmensplanrechnung getroffenen Annahmen nicht eintreten.

Die Auswahl der Anlageobjekte erfolgt nach gründlicher Prüfung gemäß der vorgeschriebenen Prozesse zur Qualitätssicherung von Ankaufsentscheidungen. Bei dieser Prüfung werden sowohl die Zielfonds als auch der dahinterstehende Emittent geprüft, um einen langfristigen und planmäßigen Verlauf des Anlageobjekts mit hinreichender Wahrscheinlichkeit sicherzustellen.

Im Geschäftsjahr 2019 wurde bei drei Beteiligung eine Reduzierung des Net Asset Values ermittelt. Diese Entwicklung ist für die Entwicklung dieser Beteiligungen nicht repräsentativ, da sich diese in einem frühen Stadium der Investition befinden (Hockey-Stick-Effekt). Die Entwicklung wird laufend überwacht, jedoch aus derzeitiger Sicht keine dauerhafte Wertminderung erkennbar.

Zum Stichtag ist das investierbare Eigenkapital des AIF deutlich erhöht. Dieses erhöhte Kapital tritt während der Platzierungsphase eines AIF auf und ist aus derzeitiger Sicht temporär. Es befinden sich Anlagemöglichkeiten in der Prüfung bzw. sind Anfang des Geschäftsjahres 2020 bereits abgeschlossen worden. Bis zur Beendigung der Platzierungsphase kann es zu diesen temporären Erhöhungen immer wieder kommen, insbesondere wenn das Eigenkapital sehr schnell eingeworben werden kann. Aus derzeitiger Sicht ist kein Risiko erkennbar, ausreichende Investitionen anzubinden, es handelt sich um eine rein temporäre Erscheinung.

Gegenparteirisiken

Das Gegenparteirisiko besteht in der fehlenden oder mangelhaften Leistung einer Vertragspartei und verursacht bei der Investmentkommanditgesellschaft einen finanziellen Schaden.

Die Vertragspartner der Investmentkommanditgesellschaft können aufgrund der vertraglichen Gestaltung bei Schlecht- oder Mangelleistung jederzeit kurzfristig ausgetauscht werden. Die Qualität der Dienstleister wird sowohl durch die Abteilung Portfoliomanagement als auch Risikomanagement laufend überprüft.

Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden keine Fehl- oder Mangelleistungen identifiziert. Alle Leistungen wurden vereinbarungsgemäß geleistet.

Die Commerzbank hat der gesamten BVT-Gruppe einen Bankguthabenbetrag zugeteilt bei dem von einer Berechnung von Verwahrentgelt abgesehen wird. Das erteilte Guthaben und das sich darauf ergebende Verwahrentgelt wird gegebenenfalls anhand einer mathematischen Verteilung basierend auf den Liquiditätsbeständen der einzelnen Gesellschaften verteilt. Eine zukünftige Belastung mit entsprechenden Verwahrentgelten kann, in Abhängigkeit von der künftigen Investitionstätigkeit, nicht ausgeschlossen werden.

Operationelle Risiken

Die Investmentkommanditgesellschaft hat die KVG mit der kollektiven Vermögensverwaltung beauftragt. Aufgrund der Einbindung der KVG und ihrer Investmentkommanditgesellschaften innerhalb derselben Unternehmensgruppe kann es zu Interessenskonflikten zwischen der KVG und dem AIF sowie zwischen verschiedenen AIF kommen.

Die Interessenkonflikte werden laufend überprüft und die Mitarbeiter der KVG sind gemäß Mitarbeitervereinbarung dazu verpflichtet jede Art von Interessenkonflikt offen zu legen, unabhängig davon, ob dieser Interessenkonflikt den Mitarbeiter selbst, einen von ihm betreuten AIF oder einen sonstigen in der Unternehmensgruppe befindlichen AIF betrifft.

Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden keine Interessenkonflikte festgestellt, die nicht vermieden werden konnten und somit den Anlegern offengelegten werden müssen.

Dieses Risikomanagementsystem wird in einem Regelkreislauf permanent weiterentwickelt. In den aufgeführten Risikokategorien waren im Geschäftsjahr keine Risiken zu verzeichnen, die den Fortbestand der KVG oder der Investmentkommanditgesellschaft gefährdet hätten.

IV. Wirtschaftsbericht

Gesamtwirtschaftliche Entwicklung

Das Wachstum der Weltwirtschaft war in 2019 geprägt vom Handelskrieg zwischen den USA und China. Das Wirtschaftswachstum fiel dadurch insbesondere in den entwickelten Volkswirtschaften und China geringer aus als erwartet. Besonders betroffen war die globale Industrie, für die Anzeichen eines zyklischen Abschwungs vorhanden sind. Die aus dem Handelskonflikt resultierenden Unsicherheiten, technologischer Wandel sowie Regulierungen im Zusammenhang mit Klima- und Umweltschutz führten zu Investitionsaufschüben und wirkten wachstumshemmend. Ein weiteres Abkühlen der Konjunktur wurde durch eine bislang noch vergleichsweise positive Stimmung unter Verbrauchern begrenzt.1

Die vom Statistischen Bundesamt im Januar 2020 veröffentlichten Werte2 zeigen für die Euro-Zone in 2019 mit einem BIP-Wachstum von 1,1 % einen deutlichen Rückgang gegenüber dem Vorjahr (1,9 %). Auch das deutsche Wachstum hat sich mit 0,6 % gegenüber dem Vorjahr (1,5 %) verlangsamt. Zuwächse beim Wachstum gab es vor allem in den Dienstleistungsbereichen und im Baugewerbe, während in großen Teilen der Industrie, insbesondere im Automobilsektor Rückgänge zu verzeichnen waren. Wichtige Wachstumstreiber waren dabei wie im Vorjahr die privaten sowie die staatlichen Konsumausgaben.

Die Aktienmärkte haben sich in 2019 sehr positiv entwickelt. Der DAX notierte zu Jahresbeginn bei 10.559 Punkten und stieg bis zum Jahresende auf 13.249 Punkte. Damit verzeichnet der deutsche Leitindex in 2019 einen Anstieg um 25,48%. Durch den Ausbruch des Coronavirus SARS-CoV-2 im ersten Quartal 2020 wurden Regierungen, Finanzinstitute, Unternehmen und Einzelpersonen in der ganzen Welt zu beispiellosen Maßnahmen veranlasst bzw. gezwungen. Die Folgen für die Weltwirtschaft sind nur schwer einzuschätzen und hängen maßgeblich davon ab, wann die Ausbreitung des Virus hinreichend eingedämmt werden kann und ein normaler Alltag wieder Einkehr findet. An den Finanzmärkten kam es bisweilen zu erheblichen Verwerfungen. Der DAX notierte zum Ende des ersten Quartals 2020 bei 9.936 Punkten.

Der Euro hat im Jahresverlauf gegenüber dem Dollar leicht abgewertet. Globale Unsicherheiten durch den Handelskrieg zwischen den USA und China sowie ein unklarer Ausgang des Brexits haben zu einer Stärkung des Dollar als Reservewährung beigetragen. Der Euro hat dagegen tendenziell unter der schwachen wirtschaftlichen Situation in Europa gelitten. Insgesamt fiel der Euro von 1,1397 USD im Januar geringfügig auf 1,1234 USD zum Jahresende.

Marktentwicklung Private Equity

Die Belebung im globalen Private Equity-Fundraising, die seit 2013 wegen günstiger Finanzierungsbedingungen und eines aktiven Exitumfelds zu beobachten ist, setzte sich auch in 2019 fort: Das Fundraisingvolumen von Private Equity- und Venture Capital-Fonds betrug 595 Mrd. USD und lag damit nur 5 % unter den Rekordwerten aus den beiden Vorjahren (628 Mrd. USD in 2017 und 2018). Dabei ist zu beobachten, dass die durchschnittliche Größe der Fonds (Fondsvolumen) in den vergangenen Jahren stetig anstieg: In 2017 betrug das durchschnittliche Fondsvolumen eines Private Equity Fonds 262 Mio. USD und in 2019 bereits 452 Mio. USD. Dieser Anstieg im Fondsvolumen zeigt sich auch in einem stetigen Anstieg des Transaktionsvolumens (Dealvolumen): zum Beispiel stieg das

1 Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung: Den Strukturwandel meistern, Jahresgutachten 2019/​20, Dezember 2019
2 Statistisches Bundesamt: Bruttoinlandsprodukt für Deutschland 2019, Begleitmaterial zur Pressekonferenz am 15. Januar 2020 in Berlin

Buyout-Transaktionsvolumen in den Jahren von 2014 bis 2019 auf jährlich über 300 Mrd. USD mit einem Rekordwert in 2018 von 493 Mrd. USD3.

Ein großer Teil dieses Anstiegs ist auf die erhöhte Anzahl von Mega-Deals mit Transaktionsvolumina von über 5 Mrd. USD sowie auf die hohe Investitionsbereitschaft der strategischen Käufer (zumeist Unternehmen) zurückzuführen. Auf Private Equity- und Venture Capital-Investoren (sogenannte Finanzinvestoren) entfielen in 2014 bis 2019 stets über ein Fünftel des gesamten weltweiten M&A-Transaktionsvolumens, in 2019 z. B. rund 27,5 %4. Private Equity- und Venture Capital-Funds investierten wiederum den Großteil des Kapitals in Unternehmen mit Sitz in den USA (40,4 % des gesamten Private Equity-Transaktionsvolumens) und Europa /​ Mittlerer Osten (rd. 32,6 %).

Im Private Equity-Segment ,Secondaries‘ wurde in 2019 mit 85,4 Mrd. USD das dritte Jahr in Folge ein Rekord-Transaktionsvolumen erreicht. Der Anstieg des Transaktionsvolumens in 2019 betrug dabei 7,2 % zum Vorjahreswert5. In den vergangenen Jahren nutzten eine Vielzahl von Verkäufern – darunter Finanzinvestoren wie Banken und Versicherungen, Pensionsfonds und Asset Manager – den SecondaryMarkt, um ihre Private Equity-Beteiligungen aktiv zu managen und damit neu zu allokieren. In den vergangenen Jahren haben sich Secondary Fonds mit anhaltend steigenden Fundraising-Zahlen als Subassetklasse im Private Equity Markt etabliert: Das platzierte Fondsvolumen von Secondaries-Fonds stieg von 2014 und 2015 mit je rd. 27 Mrd. USD auf einen bisherigen Rekordwert von 48,8 Mrd. USD in 2017. Dabei sank das Fundraising-Volumen in 2018 nur unwesentlich zu 2017 (3 %). Im Jahr 2019 erzielten 32 in diesem Zeitraum geschlossene Secondaries-Fonds ein Volumen von 37 Mrd. USD, womit das Fundraisingvolumen des Vorjahres um 22 % deutlich unterschritten wurde. Vor dem Hintergrund, dass per Januar 2020 insgesamt 97 Secondaries-Fonds mit einem angestrebten Fondsvolumen von 99,8 Mrd. USD im Fundraising sind, wird für das Gesamtjahr 2020 wiederum ein Anstieg der Anzahl an in 2020 geschlossenen Fonds sowie deren platzierten Volumens erwartet6.

Die Assetklasse Private Equity ist je nach Geschäftstätigkeit der unterliegenden Unternehmen von den Entwicklungen rund um das im ersten Quartal 2020 aufgetretene Corona Virus bzw. die daraus resultierende Krankheit COVID-19 betroffen. Insbesondere Unternehmen im Konsumgüter- bzw. Freizeitsektor sind zum Teil erheblich von den Einschränkungen im alltäglichen Leben der Nutzer betroffen. Zum Berichtszeitpunkt kann noch keine Einschätzung auf die letztendlichen globalen Folgen der Corona-Krise, insbesondere im Private-Equity-Sektor gegeben werden.

Unternehmensentwicklung

Das Vermögen der Investmentkommanditgesellschaft wird durch den Bestellungsvertrag vom 21. März 2018 von einer externen Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) verwaltet: die derigo GmbH & Co. KG mit Sitz in München. Die KVG hat die Portfolioverwaltung und das Risikomanagement für die Dauer der Investmentkommanditgesellschaft zu übernehmen. Dazu gehören auch die Konzeption des Investmentvermögens und die Erstellung der Verkaufsunterlagen. Zusätzlich sind ihr administrative Tätigkeiten sowie Tätigkeiten im Zusammenhang mit den Vermögenswerten der Investmentkommanditgesellschaft übertragen. Einige administrative Tätigkeiten wie z. B. Anlegerbetreuung, Geldwäscheprävention und Compliance hat die KVG ausgelagert. Die Haftung der KVG richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Sie ist berechtigt, die Verwaltung der Investmentkommanditgesellschaft aus wichtigem Grund unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von mindestens sechs Monaten zu kündigen. Die Bekanntmachung der Kündigung muss im Bundesanzeiger und darüber hinaus im Jahresbericht erfolgen.

Die KVG erhält in der Beitrittsphase einen Ausgabeaufschlag in Höhe bis zu 3 % der Einlagen von der Anteilklasse A. Bei der Anteilklasse B wird kein Ausgabeaufschlag erhoben. Die gesamten

3 Preqin, 2019 Private Equity & Venture Capital Fundraising & Deals Update, Januar 2020
4 Mergermarket, Global & Regional M&A Report 2019, Januar 2020
5 Setter, Volume Report FY2019, Februar 2020
6 Private Equity International (PEI) Secondaries Investor, Fundraising Report 2019, Januar 2020

Initialvergütungen (inkl. Ausgabeaufschlag) belaufen sich auf maximal 8 % der Einlage bei Anteilklasse A und max. 1 % der Einlage bei Anteilkasse B. Zusätzlich erhält die KVG eine jährliche Verwaltungsvergütung bis zur Höhe von 0,7125 % der Bemessungsgrundlage bei Anteilkasse A und in Höhe von bis zu 0,7425 % der Bemessungsgrundlage bei Anteilkasse B. Die Summe aller laufenden Vergütungen, an die Kapitalverwaltungsgesellschaft, die Gesellschaft der Kapitalverwaltungsgesellschaft oder der Gesellschaft gezahlt werden kann liegt bei Anteilen der Anteilsklasse A jährlich insgesamt bis zu 0,95 % der Bemessungsgrundlage, im jeweiligen Geschäftsjahr und bei Anteilen der Anteilsklasse B jährlich insgesamt bis zu 0,99 % der Bemessungsgrundlage, im jeweiligen Geschäftsjahr.

Bemessungsgrundlage für die Berechnung der laufenden Vergütungen ist die gezeichnete Kommanditeinlage.

Voraussichtliche Entwicklung des Unternehmens

Die Investmentkommanditgesellschaft hat im ersten Halbjahr des Geschäftsjahr 2020 eine weitere Investition i. H. v. 5 Mio. EUR mittelbare über die TS PE Pool II Beteiligungs GmbH getätigt.

V. Lage des Unternehmens

Die Vermögenslage der Gesellschaft wird auf Seiten der Aktiva durch die Beteiligungen in Höhe von TEUR 3.750, durch die Forderungen in Höhe von TEUR 6 sowie das Bankguthaben in Höhe von TEUR 696 bestimmt. Die Investmentkommanditgesellschaft ist in 2019 mittelbar über die 100 % Tochtergesellschaft, die TS PE Pool II Beteiligungs GmbH, drei weitere Beteiligungen eingegangen. Die Rückstellungen sind gebildet für die Kosten der Jahresabschlussprüfung in Höhe von TEUR 8, die Erstellung der Steuererklärung in Höhe von TUER 4 und die Provisionsvermittlung in Höhe von TEUR 10. Die sonstigen Verbindlichkeiten in Höhe von TEUR 2 betreffen die Vergütung für die Vermittlung des Eigenkapitals der BVT Beratungs-, Verwaltungs- und Treuhandgesellschaft für internationale Vermögensanlagen mbH. Die gezeichneten Kapitalanteile der Kommanditisten belaufen sich auf einen Betrag von EUR 34,9 Mio. und die nicht eingeforderten Einlagen betragen TEUR 29.231. Das im Geschäftsjahr 2019 erwirtschaftete realisierte Ergebnis beträgt TEUR -453 und das nicht realisierte Ergebnis beträgt TEUR -22. Das Ergebnis 2019 beträgt TEUR -475. Der Verlustvortrag beträgt TEUR – 773. Zum Berichtszeitpunkt betrug der Stand des Eigenkapitals somit TEUR 4.428.

Im Geschäftsjahr 2019 waren von Anteilklasse A 73 und von Anteilklasse B 5227 Anteile im Umlauf. Der Nettoinventarwert je Anteil, der jeweils für EUR 1.000,00 geleistete Einlage nach Abzug anteiliger Initialkosten bestimmt wird, betrug für Anteilklasse A EUR 835,56 und für Anteilklasse B EUR 835,56. Die Anzahl der umlaufenden Anteile ist kaufmännisch gerundet worden. Die Gesellschaft befindet sich in der Investitionsphase. Der Nettoinventarwert wird insbesondere durch die Initial- bzw. Anlaufkosten beeinflusst.

Die negative Ertragslage resultiert im Wesentlichen aus den Kosten für die Initialvergütung der KVG von TEUR 22,5 und der Verwaltungsvergütung der KVG von TEUR 308. Das realisierte Ergebnis des Geschäftsjahres beläuft sich auf TEUR -453. Das nicht realisierte Ergebnis des Geschäftsjahres 2019 beträgt TEUR -22 und ist auf die Erträge und Aufwendungen aus der Neubewertung zurückzuführen.

Der persönlich haftende Gesellschafter erhält als Entgelt für seine Haftungsübernahme eine jährliche Vergütung der Anteilklasse A bis zur Höhe von 0,0475 % und von der Anteilklasse B bis zur Höhe von 0,0495 % der gezeichneten Kapitaleinlage der Investmentgesellschaft.

Der geschäftsführende Kommanditist erhält als Entgelt für seine Geschäftsführungstätigkeit eine jährliche Vergütung der Anteilkasse A bis zur Höhe von 0,1900 % und der Anteilklasse B bis zur Höhe von 0,1980 % der gezeichneten Kapitaleinlage der Investmentgesellschaft.

Die KVG erhält für die Verwaltung der Gesellschaft eine jährliche Vergütung der Anteilklasse A bis zur Höhe von 0,7125 % und von der Anteilklasse B bis zur Höhe von 0,7425 % der gezeichneten Kapitaleinlage der Investmentgesellschaft im jeweiligen Geschäftsjahr.

Als Bemessungsgrundlage für die Berechnung der laufenden Vergütungen (Verwaltungsvergütung, Vergütung für Haftungsübernahme, Vergütung für Geschäftsführungstätigkeit) gilt die gezeichnete Kommanditeinlage der Investmentkommanditgesellschaft im jeweiligen Geschäftsjahr.

Angaben zur Mitarbeitervergütung der KVG (§ 101 Abs. 3 KAGB)

EUR
Gesamtsumme der im abgelaufenen Geschäftsjahr gezahlten Vergütungen an Mitarbeiter 1.646.747,01
davon feste Vergütung 1.646.747,01
davon variable Vergütung 0,00
Gesamtsumme der im abgelaufenen Geschäftsjahr gezahlten Vergütungen an Risktaker 376.300,00
davon feste Vergütung 376.300,00
davon variable Vergütung 0,00

Die KVG mit 13 Mitarbeitern und 4 Geschäftsführern verwaltet im Geschäftsjahr insgesamt 26 AIF.

Die Investmentkommanditgesellschaft beschäftigt keine Arbeitnehmer.

VI. Zusätzliche Informationspflichten gemäß § 300 KAGB

Prozentualer Anteil schwer zu liquidierbarer Vermögensgegenstände

Gem. Art. 1 Abs. 5 der DELEGIERTEN VERORDNUNG (EU) Nr. 231/​2013 DER KOMMISSION vom 19.12.2012 („AIFM-VO) bezieht sich die Ermittlung von schwer liquidierbaren Vermögensgegenstände auf für bestimmte illiquide Vermögensgegenstände des AIF bei denen besondere Regelungen bestehen (z.B. „side pockets“-Regelungen, die in Deutschland gesetzlich nicht zulässig sind). Die Qualifizierung als nicht kurzfristig liquidierbarer Vermögensgegenstand genügt für die Berücksichtigung als schwer liquidierbarer Vermögensgegenstand nicht.

Der prozentuale Anteil der schwer liquidierbaren Vermögensgegenstände des AIF des Geschäftsjahres beträgt 0,00 %.

Keine neuen Regelungen zum Liquiditätsmanagement

Seit Herausgabe des Verkaufsprospekts hat es für die Investmentkommanditgesellschaft keine neuen Regelungen zum Liquiditätsmanagement und den Verfahren zu deren Überwachung sowie zur Liquiditätssteuerung gegeben. Somit gab es in diesem Zeitraum auch keine Aktivierung von Rücknahmebeschränkungen, Abspaltungen oder ähnlichen besonderen Regeln, keine Aussetzung der Rücknahme sowie keine Änderungen an sonstigen liquiditätsbezogenen Regelungen.

Risikoprofil und Risikomanagementsysteme

Die Investmentkommanditgesellschaft ist eine geschlossene Investmentkommanditgesellschaft nach deutschem Recht, bei der Investoren eine langfristige unternehmerische Beteiligung eingehen. Aufgrund der Langfristigkeit der Investition steht die wirtschaftliche Entwicklung der Investmentkommanditgesellschaft nicht fest. Es kann nicht mit Sicherheit vorhergesagt werden, dass der Investor seinen gewünschten Anlageerfolg erreicht. Es besteht kein Anspruch auf Rückzahlung der Kapitaleinlage nebst Ausgabeaufschlag.

Das Risikoprofil der Investmentkommanditgesellschaft wird im Wesentlichen durch Wertänderungs-, Liquiditäts-, Gegenparteien- und operationelle Risiken bestimmt. Alle Risiken können auch kumuliert und in einer besonders starken Ausprägung eintreten und dadurch die negativen Auswirkungen auf die Investmentkommanditgesellschaft und somit auch auf den Investor verstärken. Die Risikomanagementsysteme, die die derigo zur Steuerung von Risiken einsetzt, wurden nicht verändert. Die Risikosteuerung erfolgt durch eine von dem operativen Bereich, insbesondere dem Portfoliomanagement, funktionell und hierarchisch unabhängige Abteilung auf Basis interner Risikomanagementrichtlinien. Die Risikosteuerung umfasst insbesondere den fortlaufenden Risikomanagementprozess für die Erkennung, Bewertung und Überwachung von Wertänderungs-, Liquiditäts-, Gegenparteien- und operationelle Risiken. Es werden regelmäßig angemessene Stresstests durchgeführt, um mögliche Wertverluste zu ermitteln, die aufgrund ungewöhnlicher Änderungen der wertbestimmenden Parameter und bei außergewöhnlichen Ereignissen auftreten können. Zur Überwachung und Steuerung der Risiken setzt die KVG für alle wesentlichen Risiken ein angemessenes quantitatives und qualitatives Limitsystem ein. Es werden Gegenmaßnahmen im Falle tatsächlicher oder absehbarer Überschreitung der festgelegten Risikolimits eingeleitet.

Neutraubling, 30. Juni 2020

Top Select Beteiligungs GmbH und die Top Select Management GmbH

Dr. Werner Bauer Tibor von Wiedebach und Nostitz-Jänkendorf
Geschäftsführer Geschäftsführer

Erklärung der Geschäftsleitung der TS PE Pool II GmbH & Co. Geschlossene Investment KG, Neutraubling gemäß §§ 264 Abs. 2 Satz 3 und 289 Abs. 1 Satz 5 HGB für das Geschäftsjahr 2019

Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz-und Ertragslage der TS PE Pool II GmbH & Co. Geschlossene Investment KG, Neutraubling, vermittelt und im Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Investmentkommanditgesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird.

Neutraubling, 30. März 2020

für die Top Select Beteiligungs GmbH und die Top Select Management GmbH:

Dr. Werner Bauer Tibor von Wiedebach und Nostitz-Jänkendorf
Geschäftsführer Geschäftsführer

VERMERK DES ABSCHLUSSPRÜFERS

An die TS PE Pool II GmbH & Co. Geschlossene Investment KG, Neutraubling

VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der TS PE Pool II GmbH & Co. Geschlossene Investment KG, Neutraubling, bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2019, der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der TS PE Pool II GmbH & Co. Geschlossene Investment KG, Neutraubling für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für bestimmte Personengesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften unter Berücksichtigung der Vorschriften des deutschen Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) und den einschlägigen europäischen Verordnungen und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2019 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und den einschlägigen europäischen Vorordnungen.

Gemäß § 159 Satz 1 i.V.m § 136 KAGB i. V. m. § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 159 Satz 1 i.V.m § 136 KAGB i. V. m. § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Vermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Sonstige Informationen

Die Geschäftsführung ist für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen

die Erklärung der gesetzlichen Vertreter nach § 264 Abs. 2 Satz 3, § 289 Absatz 1 Satz 5 HGB.

Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, Lagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder

anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für bestimmte Personengesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften unter Berücksichtigung der Vorschriften des deutschen KAGB und der einschlägigen europäischen Verordnungen in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit diesen Vorschriften als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten -falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften und den einschlägigen europäischen Vorordnungen entspricht. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften einschlägigen europäischen Verordnungen zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften und den einschlägigen europäischen Verordnungen entspricht sowie einen Vermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 159 Satz 1 i. V. m. § 136 KAGB i. V. m. § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.

Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter -falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieses Systems der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Vermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Vermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen gesetzlichen Vorschriften und der einschlägigen europäischen Verordnungen ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen u.a. den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN

VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DER ORDNUNGSGEMÄSSEN ZUWEISUNG VON GEWINNEN, VERLUSTEN, EINLAGEN UND ENTNAHMEN ZU DEN EINZELNEN KAPITALKONTEN

Prüfungsurteil

Wir haben auch die ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten der TS PE Pool II GmbH & Co. Geschlossene Investment KG, Neutraubling zum 31. Dezember 2019 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse erfolgte die Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten in allen wesentlichen Belangen ordnungsgemäß.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten in Übereinstimmung mit § 159 i. V. m. § 136 Abs. 2 KAGB unter Beachtung des International Standard on Assurance Engagements (ISAE) 3000 (Revised) „Assurance Engagements Other than Audits or Reviews of Historical Financial Information“ (Stand Dezember 2013) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten“ unseres Vermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für die ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten

Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die in allen wesentlichen Belangen ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit diesen Vorschriften als notwendig bestimmt haben, um die ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten zu ermöglichen.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten ordnungsmäßig ist, sowie einen Vermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zu der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 159 i.V.m § 136 Abs. 2 KAGB unter Beachtung des International Standard on Assurance Engagements (ISAE) 3000 (Revised) „Assurance Engagements Other than Audits or Reviews of Historical Financial Information“ (Stand Dezember 2013) durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Zuweisung stets aufdeckt. Falsche Zuweisungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.

Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter -falscher Zuweisungen von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Zuweisungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Zuweisungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

beurteilen wir die Ordnungsmäßigkeit der Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten unter Berücksichtigung der Erkenntnisse aus der Prüfung des relevanten internen Kontrollsystems und von aussagebezogenen Prüfungshandlungen überwiegend auf Basis von Auswahlverfahren.

München, 19. November 2020

GEIPEL & KOLLMANNSBERGER GmbH

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Michael Geipel Manfred Roßik
Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer

Der Jahresabschluss zum 31.12.2019 wurde am 20.12.2020 festgestellt.

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