Schaut man sich die nun veröffentlichte Bilanz im Unternehmensregister an, dann kommt man als neutraler Betrachter dieser Bilanz, genau zu diesem Ergebnis.
Warum man hier nur ein negatives Eigenkapital ausweist, nicht aber den Hinweis „nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag“ in der Bilanz zu finden ist.
HEP 35 GmbH & Co.KG. (vormals: BR Design 01 Ltd. & Co. KG)
Jessen (Elster)
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
Bilanz
Aktiva |
||
---|---|---|
31.12.2019 EUR |
31.12.2018 EUR |
|
A. Anlagevermögen | 7.415,00 | 258,00 |
I. Immaterielle Vermögensgegenstände | 2,00 | 2,00 |
II. Sachanlagen | 7.413,00 | 256,00 |
B. Umlaufvermögen | 5.724,11 | 5.155,05 |
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | 5.097,33 | 5.143,88 |
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr | 10,00 | 5.050,00 |
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks | 626,78 | 11,17 |
Bilanzsumme, Summe Aktiva | 13.139,11 | 5.413,05 |
Passiva |
||
---|---|---|
31.12.2019 EUR |
31.12.2018 EUR |
|
A. Eigenkapital | -42.340,66 | -768,89 |
I. Kapitalanteile | 3.382,21 | 1.306,66 |
1. Kapitalanteile der Kommanditisten | 3.382,21 | 1.306,66 |
II. Verlustvortrag | 3.753,73 | 0,00 |
III. Jahresfehlbetrag | 41.969,14 | 2.075,55 |
B. Rückstellungen | 1.650,10 | 1.700,00 |
C. Verbindlichkeiten | 53.829,67 | 4.481,94 |
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr | 53.829,67 | 4.481,94 |
Bilanzsumme, Summe Passiva | 13.139,11 | 5.413,05 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2019 ist nach den Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches unter Anwendung des Bilanzmodernisierungsgesetzes (BilMoG) und des GmbH-Gesetzes aufgestellt.
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB. Von den größenabhängigen Erleichterungen nach § 274 a, 276, 288 i.V.m. § 276 Abs. 1 HGB wurde Gebrauch gemacht.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt.
II. Bilanzierung und Bewertung
Die Finanzanlagen werden mit den Anschaffungskosten angesetzt.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- und Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar um planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände vorgenommen.
Bewegliche geringwertige Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens bis zu einem Anschaffungswert von € 800,00 werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert oder den niedrigeren Stichtagswerten angesetzt. Zur Berücksichtigung des allgemeinen Kreditrisikos werden Pauschalwertberichtigungen gebildet. Bei zweifelhaft einbringlichen Forderungen werden Einzelwertberichtigungen vorgenommen.
Die liquiden Mittel werden zum Nominalwert angesetzt.
Das Eigenkapital umfasst das gezeichnete (soweit eingezahlte) Nennkapital, die Gewinn- bzw. Verlustvorträge sowie den Jahresüberschuss / -fehlbetrag 2019.
Die Rechnungsabgrenzungsposten (aktivistisch) beinhalten die Kostenabgrenzungen zum Jahresende, welche sich erst in den Folgejahren ergebniswirksam auswirken.
Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Sie sind mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt.
Die Steuerrückstellungen betreffen die zu erwartenden Nachzahlungen für das Berichtsjahr und Vorjahre.
Verbindlichkeiten werden mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt.
III. Erläuterungen zur Bilanz
Auf die Aufstellung eines Anlagengitter wird gemäß § 274 a Nr. 1 HGB verzichtet. Zur Erläuterung des Anlagevermögens verweisen wir auf den Anlagenspiegel.
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren betrug zum Bilanzstichtag € 0,00.
Der Betrag der Forderungen gegen Gesellschafter beträgt € 0,00.
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegen Gesellschafter beträgt € 52.829,67.
Im Wirtschaftsjahr war durchschnittlich 1 Person beschäftigt.
IV. Sonstige Angaben
Geschäftsführungsorgane
Im Berichtsjahr wurden die Geschäfte der Gesellschaft von Herrn Stefan Brabant geführt. Außer dem Geschäftsführer waren im Berichtsjahr keine weiteren Organe bestellt.
Die Angaben zu den Gesamtbezügen der Geschäftsführung (§ 285 Nr. 9 a HGB) unterbleiben nach § 286 Abs. 4 HGB, da anhand dieser Angaben die Bezüge des Geschäftsführers festgestellt werden können.
Neben den geschäftsüblichen Gewährleistungen bestanden zum Bilanzstichtag keine Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB.
Jessen, 07. Dezember 2020
Der Geschäftsführer:
Gez. Stefan Brabant
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 07.12.2020 festgestellt.