Ja muss man einmal so sagen, denn wenn man eine bilanzielle Überschuldung in der Bilanz ausweisen muss, dann ist das sicherlich keine angenehme Sache.
Cavalry Ventures II Entrepreneurs Feeder GmbH & Co. KG
Berlin
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 07.06.2019 bis zum 31.12.2019
Bilanz
Aktiva |
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---|---|---|
31.12.2019 EUR |
7.6.2019 EUR |
|
A. Anlagevermögen | 1.545.501,78 | 0,00 |
I. Finanzanlagen | 1.545.501,78 | 0,00 |
B. Umlaufvermögen | 589.204,21 | 100,00 |
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | 100,00 | 100,00 |
1. eingeforderte noch ausstehende Kapitaleinlagen Kommanditisten | 100,00 | 100,00 |
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks | 589.104,21 | 0,00 |
C. nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil von Kommanditisten | -299.878,65 | 0,00 |
D. nicht eingeforderte ausstehende Einlagen (offen passivisch abgesetzt) | 300.000,00 | 0,00 |
Bilanzsumme, Summe Aktiva | 2.134.827,34 | 100,00 |
Passiva |
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---|---|---|
31.12.2019 EUR |
7.6.2019 EUR |
|
A. Eigenkapital | 2.134.827,34 | 100,00 |
I. Kapitalanteile | 2.134.827,34 | 100,00 |
1. Kapitalanteile der Kommanditisten | 14.264.327,34 | 100,00 |
2. nicht eingeforderte ausstehende Einlagen der Kommanditisten | 12.129.500,00 | 0,00 |
3. eingefordertes Kapital der Kommanditisten | 2.134.827,34 | 100,00 |
Bilanzsumme, Summe Passiva | 2.134.827,34 | 100,00 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben
Die Gesellschaft ist unter dem Namen „Cavalry Ventures II Entrepreneurs Feeder GmbH & Co. KG“ mit Sitz in Berlin im Handelsregister A des Amtsgerichts Charlottenburg unter der Nummer HRA 56143 B eingetragen.
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2019 ist nach den handelsrechtlichen Vorschriften für Personengesellschaften i.S.d. § 264a HGB und den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags erstellt.
Die Gesellschaft ist eine kleine Personenhandelsgesellschaft im Sinne des § 264a Abs. 1 i.V.m. § 267 Abs. 1 HGB.
Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung sind nach den Bestimmungen der §§ 266 und 275 Abs. 2 HGB gegliedert. Der Anhang wurde gemäß § 285 i.V.m. § 288 HGB erstellt.
Die Aufstellung des Jahresabschlusses erfolgt unter teilweiser Ausnutzung der größenabhängigen Erleichterungen gemäß §§ 266 Abs. 1 Satz 3, 274a, 276 und 288 HGB.
Auf die Erstellung eines Lageberichts wurde gemäß § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB verzichtet.
Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung, die im Geschäftsjahr sowie im Vorjahr keinen Betrag ausweisen, werden gemäß § 265 Abs. 8 HGB nicht angegeben.
Das Geschäftsjahr der Gesellschaft entspricht dem Kalenderjahr. Das Geschäftsjahr 2019 ist ein Rumpfgeschäftsjahr und läuft vom 07. Juni 2019 bis zum 31. Dezember 2019.
II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Finanzanlagen wurden grundsätzlich zu Anschaffungskosten angesetzt. Falls es besondere Umstände erforderlich machten, wurden Wertberichtigungen auf den beizulegenden Wert gemäß § 253 Abs. 3 HGB bzw. Zuschreibungen nach § 253 Abs. 5 HGB vorgenommen.
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt. Einzelrisiken sind durch Abschreibungen berücksichtigt.
Die Guthaben bei Kreditinstituten wurden mit dem Nominalwert angesetzt und im Falle von Fremdwährungen mit dem Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag unter Beachtung von § 256a HGB bewertet.
Die ausstehenden Einlagen sind zum Nominalwert bewertet.
Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Der Ansatz erfolgte in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags.
Die Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.
Die Erträge und Aufwendungen sind periodengerecht abgegrenzt.
III. Erläuterungen zur Bilanz
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Zum 31. Dezember 2019 bestehen Forderungen gegenüber Gesellschaftern in Höhe von EUR 100,00 aus ausstehenden und eingeforderten Einlagen.
Eigenkapital
Das Kommanditkapital der Gesellschaft setzt sich wie folgt zusammen:
31.12.2019 | |
EUR | |
Kapitalanteile | 6.400,00 |
Rücklagen abzüglich Verlustvortrag | 14.563.700,00 ./. 5.894,01 |
abzüglich nicht eingeforderte ausstehende Einlagen | ./. 12.429.500,00 |
Kommanditkapital | 2.134.705,99 |
Verbindlichkeiten
Zum 31. Dezember 2019 bestehen keine offenen Verbindlichkeiten bei der Gesellschaft.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Die Gesellschaft hat zum Bilanzstichtag sonstige finanzielle Verpflichtungen in Form von ausstehenden Einzahlungsverpflichtungen gegenüber ihrer Beteiligung Cavalry Ventures II GmbH & Co. KG in Höhe von EUR 12.724.498,22.
IV. Sonstige Angaben
Mitarbeiteranzahl
Im Geschäftsjahr 2019 beschäftigte die Gesellschaft keine Mitarbeiter.
Persönlich haftende Gesellschafter
Persönlich haftende Gesellschafterin ist mit einem gezeichneten Kapital von EUR 25.000,00 die Cavalry Ventures Verwaltungs GmbH mit Sitz in Berlin. Sie ist am Gesellschaftskapital der Gesellschaft nicht beteiligt.
Die Geschäftsführer der Komplementärin waren im Berichtszeitraum:
• |
Herr Rouven Dresselhaus, Berlin |
• |
Herr Stefan Walter, Berlin |
Die Geschäftsführer sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit und haben die Befugnis, die Komplementärin jeweils einzeln zu vertreten.
Geschäftsführung und Vertretung
Geschäftsführende Kommanditistin ist mit einem gezeichneten Kapital von EUR 25.000,00 die Cavalry Ventures Management GmbH mit Sitz in Berlin.
Die Geschäftsführer der geschäftsführenden Kommanditistin waren im Berichtszeitraum:
• |
Herr Rouven Dresselhaus |
• |
Herr Stefan Walter |
Die Geschäftsführer sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit und haben die Befugnis, die geschäftsführende Kommandistin jeweils einzeln zu vertreten.
Die Geschäftsführende Kommanditistin ist berechtigt, die Geschäfte der Gesellschaft im Rahmen der ihr im Gesellschaftsvertrag eingeräumten Geschäftsführungsbefugnis alleine zu führen. Sie ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Im Rechtsverkehr mit Dritten wird die Gesellschaft durch die Komplementärin und die Geschäftsführende Kommanditistin jeweils mit Einzelvertretungsbefugnis vertreten. Die Geschäftsführende Kommandististin, die Komplementärin und deren Geschäftsführer sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Nachtragsbericht
Durch die Ausbreitung von Covid-19 ergeben sich Risiken für die globale, markoökonomische Entwicklung mit potenziell ebenfalls negativen Auswirkungen auf die Beteiligungen der Gesellschaft. Die konkreten Auswirkungen aus der Verbreitung von Covid-19 auf die Weltwirtschaft sind derzeit noch nicht absehbar. Laut Schätzung der ifo-Instituts vom 19. März 2020 könnte die deutsche Wirtschaft in 2020 signifikant schrumpfen, was zu einer negativen Beeinflussung der Umsatz- und Ergebnisziele der Beteiligungen der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2020 führen könnte. Es ist jedoch für die Gesellschaft derzeit nicht möglich, die Implikationen und Auswirkungen aus die Geschäftstätigkeit abschließend zu beurteilen.
Berlin, den 26. Mai 2020
Cavalry Ventures II Entrepreneurs Feeder GmbH & Co. KG
vertreten durch die Geschäftsführende Kommanditistin
Cavalry Ventures Management GmbH
vertreten durch die Geschäftsführer
Rouven Dresselhaus und Stefan Walter
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 22.07.2020 festgestellt.