SwissKapital
Die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) kann gemäß § 4 Abs 7 BWG und § 92 Abs 11, 1. Satz WAG 2018 die Öffentlichkeit informieren, dass eine namentlich genannte natürliche oder juristische Person zur Vornahme bestimmter Bankgeschäfte (§ 1 Abs 1 BWG) oder Wertpapierdienstleistungsgeschäfte (§ 3 Abs 2 Z 1 bis 4 WAG 2018) nicht berechtigt ist, sofern diese Person dazu Anlass gegeben hat und eine Information der Öffentlichkeit erforderlich und im Hinblick auf mögliche Nachteile des Betroffenen verhältnismäßig ist.
Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 17.11.2020 teilt die FMA daher mit, dass
SwissKapital
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mit angeblichen Sitz in Bern-Mittelland 3000-3030, Schweiz
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nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Bankgeschäfte oder Wertpapierdienstleistungen in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher der gewerbliche Handel auf eigene oder fremde Rechnung (§1 Abs 1 Z 7 BWG) und die gewerbliche Anlageberatung in Bezug auf Finanzinstrumente (§ 3 Abs 2 Z 1 WAG 2018) nicht gestattet.
Anmerkung der Redaktion:
Nachdem wir am heutigen Tage die Warnmeldung zum Unternehmen SwissKapiatl veröffentlicht hatten, haben sich bei uns einieg Anleger gemeldet die dort wohl Geld hin überweisen haben, sich nun Gedanken darüber machen, was denn mit ihrem Aktiendepot ist.
Nun, nach solch einer Warnmeldung sollten sie dieses Aktiendepot natürlich schnellst möglich auflösen, denn solch eine Warnmeldung einer Finanzaufsichtsbehörde ist sicherlich keine Empfehlung zu ,einer Zusammenarbet mit einem Unternehmen“, das ihr Gedl haben will bzw. möglicherweise schon hat. Also machen sei der Zusammenarbeit jetzt sofort ein Ende, schützen so ihr Kapital.