Einstellungen für die Zustimmung anpassen

Wir verwenden Cookies, damit Sie effizient navigieren und bestimmte Funktionen ausführen können. Detaillierte Informationen zu allen Cookies finden Sie unten unter jeder Einwilligungskategorie.

Die als „notwendig" kategorisierten Cookies werden in Ihrem Browser gespeichert, da sie für die Aktivierung der grundlegenden Funktionalitäten der Website unerlässlich sind.... 

Immer aktiv

Notwendige Cookies sind für die Grundfunktionen der Website von entscheidender Bedeutung. Ohne sie kann die Website nicht in der vorgesehenen Weise funktionieren.Diese Cookies speichern keine personenbezogenen Daten.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Funktionale Cookies unterstützen bei der Ausführung bestimmter Funktionen, z. B. beim Teilen des Inhalts der Website auf Social Media-Plattformen, beim Sammeln von Feedbacks und anderen Funktionen von Drittanbietern.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Analyse-Cookies werden verwendet um zu verstehen, wie Besucher mit der Website interagieren. Diese Cookies dienen zu Aussagen über die Anzahl der Besucher, Absprungrate, Herkunft der Besucher usw.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Leistungs-Cookies werden verwendet, um die wichtigsten Leistungsindizes der Website zu verstehen und zu analysieren. Dies trägt dazu bei, den Besuchern ein besseres Nutzererlebnis zu bieten.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Werbe-Cookies werden verwendet, um Besuchern auf der Grundlage der von ihnen zuvor besuchten Seiten maßgeschneiderte Werbung zu liefern und die Wirksamkeit von Werbekampagne nzu analysieren.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Dark Mode Light Mode

Staatsanwaltschaft Verden

qimono (CC0), Pixabay

Staatsanwaltschaft Verden

701 Js 513/17 – 20.10.2020

Im Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt, alias „Janez Kopitar“ wegen des Verdachts des Betrugs wurde durch Beschluss des Amtsgerichts Verden vom 04.04.2017, Aktenzeichen 9a Gs 1403/17) gem. § 73 Abs. 1, Abs. 2, 73a StGB (alte Fassung) die Beschlagnahme des Rückzahlungsanspruchs des zum Aktenzeichen 701 Js 513/17 eingezahlten Geldbetrags i. H. von 29.562,44 € und die Beschlagnahme der Girokonten der Kopitar GmbH und des „Janez Kopitar“ bei der Kreissparkasse Walsrode angeordnet.

In Vollziehung des Beschlusses wurde der Rückzahlungsanspruch hinsichtlich der eingezahlten 29.562,44 € gepfändet.

Die Konten bei der Kreissparkasse Walsrode sind aufgelöst.

Die Veröffentlichung erfolgt gem. § 111 l StPO.

Kommentar hinzufügen Kommentar hinzufügen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Previous Post

Staatsanwaltschaft Potsdam

Next Post

Covid Morgen-News