Dark Mode Light Mode

Warnhinweis: Prime Funder

knerri61 (CC0), Pixabay

Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) kann gemäß § 4 Abs. 7 Bankwesengesetz (BWG) 1. Satz durch Kundmachung im Internet, Abdruck im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung“ oder in einer Zeitung mit Verbreitung im gesamten Bundesgebiet die Öffentlichkeit informieren, dass eine namentlich genannte natürliche oder juristische Person (Person) zur Vornahme bestimmter Bankgeschäfte nicht berechtigt ist.

Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 20.10.2020 teilt die FMA daher mit, dass

Prime Funder

Web:

www.primefunder.co

E-Mail:

support@primefunder.co

compliance@primefunder.co

nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher der Handel auf eigene oder fremde Rechnung (§ 1 Abs 1 Z 7 BWG) nicht gestattet.

Kommentar hinzufügen Kommentar hinzufügen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Previous Post

Wohnen am Heidkopf in Lübbecke: das EXOPORO Angebot mit Totalverlustrisiko

Next Post

ECOVIS Insolvenz und Sanierungs AG Rechtsanwaltsgesellschaft Bentwisch - muss man nicht einmal erst das eigene Unternehmen "sanieren"? Herr Dr. Tobias Schulze in Sachen adcada Insolvenz