Der Europäische Gerichtshof (EuGH) fällt heute Vormittag eine wichtige Entscheidung zur Speicherung von Verbindungsdaten bei Telekommunikationsanbietern.
Nationale Gerichte aus Frankreich, Belgien und Großbritannien hatten das höchste europäische Gericht in Luxemburg um eine Einschätzung zu der Frage gebeten, ob einzelne EU-Staaten den Betreibern elektronischer Kommunikationsdienste allgemeine Pflichten auferlegen dürfen.
Die Vorratsdatenspeicherung ist hoch umstritten: Während Sicherheitspolitiker in ihr ein zentrales Instrument im Kampf gegen organisierte Kriminalität, Kinderpornografie und Terrorismus sehen, halten Bürgerrechtler und Verbraucherschützer sie für riskant und überzogen.
Die Unternehmen sind dabei gesetzlich verpflichtet, Telefon- und Internetverbindungsdaten der Nutzer zu sichern, sodass Ermittler später bei Bedarf darauf zugreifen können.