Wagencia Deutschland, Berlin, Consult-it OHG, Hannover sowie Binnewies Unternehmensberatung GmbH, Berlin sind keine nach § 10 ZAG zugelassene Unternehmen
Die BaFin stellt klar: Die vorbenannten Unternehmen verfügen über keine Erlaubnis gemäß § 10 Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) zum Erbringen von Zahlungsdiensten. Die Unternehmen unterstehen nicht der Aufsicht der BaFin.
Die Wagencia Deutschland, die Consult-it OHG sowie die Binnewies Unternehmensberatung GmbH werben für eine Tätigkeit als „Treuhandmanager“ bzw. „Endkundenmanager“. Interessierte sollen den
Unternehmen ihr Privatkonto zur Verfügung stellen, um auf Weisung Zahlungen anzunehmen und weiterzuleiten.
Die Treuhandmanager riskieren, dass die auf ihre Konten überwiesenen Gelder aus kriminellen, insbesondere betrügerischen Handlungen stammen. Die BaFin weist mit Blick auf die hier beschriebene Tätigkeit als Finanzagent bzw. Treuhandassistent auf Ihre Warnungen vom 21. November 2011 sowie vom 12. Februar 2020 hin.
Bei der Annahme des Jobangebots als Finanzagent drohen empfindliche zivil- und strafrechtliche Folgen. Die Tätigkeit als Finanzagent kann zudem von der BaFin aufsichtsrechtlich verfolgt werden. Soweit die Unternehmen behaupten, sie meldeten die Konten der BaFin als „Treuhandkonto“, stellt die BaFin klar: Ein solches Verfahren der Meldung von Treuhandkonten gibt es nicht.
Anmerkung der Redaktion:
Es klingt verlockend wenn man diese Anzeige liest. Soll sie auch,denn ansonsten meldet sich ja keiner. Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft wird dann auf Beihilfe zur Geldwäsche lauten. Viel schlimmer ist aber dann, das sie einen möglichen entstandenen Schaden, bezahlen müssen zusätzlich einer Strafe.
Was die Betrüger wollen ist, das Sie IHR Konto zur Verfügung stellen für Geldeingänge die dann weitergeleitet werden sollen. Dabei handelt es sich mutmaßlich um Gelder aus Betrugshandlungen!
Hier der Text der Suchanzeige auf die Sie sich bitte nicht melden sollten!
Als Endkundenmanager sind Sie für den sicheren Zahlungsverkehr unserer Klienten verantwortlich. Sie unterstützen unsere Klienten bei der Bezahlung von Dienstleistungen oder bei Investitionen, indem Sie die Zahlung der Klienten verwalten und diese Zahlung erst freigeben und weiterleiten, wenn der Klient den Gegenwert erhalten hat.
Anstellung
Bei der Tätigkeit handelt es sich um eine sozialversichungspflichtige Beschäftigung. Nach einer 4-wöchigen Probezeit besteht die Möglichkeit in ein Teil- oder Vollzeitmodell übernommen zu werden. Darüber hinaus bieten wir dank unserer flachen Hierarchien langfristig Aufstiegsmöglichkeiten zum Teamleiter oder Kundenbetreuer.
Homeoffice
Die Tätigkeit findet ausschließlich im Homeoffice statt. Sie können Ihre Aufgaben daher flexibel und ortsunabhängig erledigen. Genießen Sie die Vorteile von unserer modernen und zeitgemäßen Arbeitsstruktur für mehr qualitative Lebenszeit. Keine langen Anfahrten zur Arbeit, keine Unkosten oder 8-Stunden schichten am Bürotisch.
Arbeitsmittel
Zur Ausübung der Tätigkeit benötigen Sie lediglich ein Smartphone/Tablet sowie eine funktionierende und möglichst stabile Internetverbindung. Alle Aufgaben können vom eigenen Smartphone erledigt werden. Hierbei ist es ganz egal, ob Sie ein Android oder iOS Smartphone besitzen.
Optional ist es von Vorteil, wenn Sie über einen Laptop oder PC verfügen.
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