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FinCompare GmbH – warum hält man sich nicht an das Gesetz?
Rechtsanwalt Philipp Wolfgang Beyer aus Jena

FinCompare GmbH – warum hält man sich nicht an das Gesetz?

geralt (CC0), Pixabay

Von einem Unternehmen wie FinCompare GmbH erwartet man eigentlich „Gesetzestreue“ auf allen Ebenen, aber hier wird man dann zumindest in Bezug auf die Vorschriften zur Hinterlegung von Bilanzen doch enttäuscht.

Die letzte im Unternehmensregister hinterlegte Bilanz stammt aus dem Jahre 2017, dabei wäre eigentlich schon seit Januar 2020 die Bilanz 2018 zur Hinterlegung fällig.

Es wäre sicherlich interessant zu wissen, wie sich das Unternehmen denn weiterentwickelt hat. Hier zumindest gibt es ein 7-stelliges Minus in der Bilanz als Jahresfehlbetrag.

FinCompare GmbH

Berlin

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017

Bilanz

Aktiva

31.12.2017
EUR
31.12.2016
EUR
A. Anlagevermögen 26.824,33 2.781,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 841,33 0,00
II. Sachanlagen 25.983,00 2.781,00
B. Umlaufvermögen 1.624.654,07 1.082.757,69
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 260.672,63 401.496,58
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr -547,19 0,00
1. eingeforderte noch ausstehende Kapitaleinlagen 119.617,00 379.869,00
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 1.363.981,44 681.261,11
C. Rechnungsabgrenzungsposten 76.774,56 982,37
Bilanzsumme, Summe Aktiva 1.728.252,96 1.086.521,06

Passiva

31.12.2017
EUR
31.12.2016
EUR
A. Eigenkapital 1.520.306,48 1.019.961,02
I. gezeichnetes Kapital 41.846,00 31.744,00
II. Kapitalrücklage 3.517.226,16 1.104.665,00
III. Verlustvortrag 116.447,98 0,00
IV. Jahresfehlbetrag 1.922.317,70 116.447,98
B. Rückstellungen 99.121,45 27.400,00
C. Verbindlichkeiten 108.825,03 39.160,04
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 108.825,03 39.160,04
Bilanzsumme, Summe Passiva 1.728.252,96 1.086.521,06

Anhang

1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Die FinCompare GmbH hat ihren Sitz in Berlin und ist beim Amtsgericht Charlottenburg unter der Registernummer HRA 180924 B eingetragen.

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet.

Die Gesellschaft stellt den Jahresabschluss nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften auf.

Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt.

Aufgrund der Gründung der Gesellschaft am 10. Oktober 2016 und dem damit einhergehenden Rumpfgeschäftsjahr ist die Vergleichbarkeit zum Vorjahr nur eingeschränkt möglich.

I . Bilanzierungsmethoden

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals, sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht aktiviert.

Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben.

II. Bewertungsmethoden

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:

Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige (lineare) Abschreibungen vermindert.

Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich (linearer) planmäßiger Abschreibungen bewertet.

Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes, welche nicht wesentlich von den steuerlichen AfA-Tabellen abweicht.

Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis  410,00 Euro wurden sofort abgeschrieben.

Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag bzw. nach dem strengen Niederstwertprinzip zum niedrigeren beizulegenden Zeitwert angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken oder niedrigere beizulegende Werte wurden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Das allgemeine Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.

Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennbetrag bilanziert.

Als Rechnungsabgrenzungsposten sind auf der Aktivseite Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.

Die Bewertung der Rückstellungen erfolgt jeweils in Höhe des Erfüllungsbetrages, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlich ist. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen sowie drohende Verluste aus schwebenden Geschäften. Soweit Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bestehen, werden diese gemäß § 253 Abs. 2 HGB mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst.

Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag ausgewiesen.

2. Angaben zur Bilanz und zur Gewinn- und Verlustrechnung

In den Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen sind Forderungen gegen Gesellschafter in Höhe von TEUR 120 (Vorjahr TEUR 379) enthalten. Bei den Forderungen gegen Gesellschafter handelt es sich wie im Vorjahr um sonstige Forderungen.

Die sonstigen Vermögensgegenstände enthalten im Wesentlichen Forderungen aus Kautionen in Höhe von TEUR 61 (Vorjahr: TEUR 0).

Einzahlungen in die Kapitalrücklage wurden im Berichtsjahr in Höhe von TEUR 2.673 geleistet.

Die sonstigen Rückstellungen betreffen im Wesentlichen Rückstellungen für ausstehenden Urlaub i.H.v. TEUR 24 (Vorjahr: TEUR 0), Rückstellungen für ausstehende Rechnungen i.H.v. TEUR 42,1 (Vorjahr: TEUR 25) sowie Rückstellungen für Prozesskosten i.H.v. TEUR 19,5 (Vorjahr: TEUR 0).
Die Verbindlichkeiten enthalten Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in Höhe von TEUR 16,6 (Vorjahr: TEUR 17,9) enthalten. Diese entfallen wie im Vorjahr auf Lieferungen und Leistungen.

3. Ergänzende Angaben

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Personen geführt.

Herr Stephan Heller, Kaufmann, Einzelvertretungsberechtigt
Herr Paul Weber, Kaufmann, Einzelvertretungsberechtigt

Das Unternehmen hatte im Geschäftsjahr 2017 eine durchschnittliche Arbeitnehmerzahl von 25 (Vorjahr 3,0). Davon waren durchschnittlich 22 Männer und 3 Frauen tätig.

Es bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen nach § 285 Nr. 3a HGB in Höhe von TEUR 122 in Bezug auf den Mietvertrag für die Büroräume in der Dircksenstraße. Die Gesellschaft hat weiterhin im Geschäftsjahr 2016 ein Mitarbeiterbeteiligungsprogramm mit Barausgleich aufgesetzt. Die Ansprüche ermitteln sich grundsätzlich als Differenz der bei Eintritt des Exit-Events erzielten Erlöse und des festgelegten Ausübungspreises. Zum Stichtag waren keine Mitarbeiteroptionen ausgegeben. Ansonsten verweist die Gesellschaft auf das BFH-Urteil vom 15. März 2017 1 R 11/15. Haftungsverhältnisse i.S.d. § 251 HGB bestehen zum 31. Dezember 2017 nicht.

4. Ergebnisverwendung

Die Geschäftsleitung wird den Gesellschaftern vorschlagen, den Jahresfehlbetrag des Geschäftsjahres 2017 in voller Höhe auf neue Rechnung vorzutragen.

Berlin, den 26. November 2018

Gez. Stephan Heller, Geschäftsführer
Gez. Paul Weber, Geschäftsführer

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 26.01.2019 festgestellt.

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