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Value Management & Research AG und United Power Technology AG: BaFin setzt Geldbußen fest

succo / Pixabay

Die BaFin hat am 2. Juli 2020 Geldbußen in Höhe von 200.000 Euro gegen die Value Management & Research AG festgesetzt.

Der Sanktion lagen Verstöße gegen § 37v Abs. 1 Satz 2 und § 37w Abs. 1 Satz 4 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) alte Fassung zugrunde.

Die Value Management & Research AG hatte den Halbjahresfinanzbericht für das Geschäftsjahr 2015 nicht rechtzeitig an das Unternehmensregister zur Speicherung übermittelt.

Die Value Management & Research AG hatte die Bekanntmachung darüber, ab welchem Zeitpunkt und unter welcher Internetadresse die in § 37v Absatz 2 WpHG alte Fassung genannten Rechnungslegungsunterlagen für das Geschäftsjahr 2015 zusätzlich zu ihrer Verfügbarkeit im Unternehmensregister öffentlich zugänglich waren, nicht rechtzeitig veröffentlicht.

Die Value Management & Research AG hatte keine Bekanntmachung darüber veröffentlicht, ab welchem Zeitpunkt und unter welcher Internetadresse die in § 37v Absatz 2 WpHG alte Fassung genannten Rechnungslegungsunterlagen für das Geschäftsjahr 2016 zusätzlich zu ihrer Verfügbarkeit im Unternehmensregister öffentlich zugänglich waren.

Das Unternehmen kann gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einlegen.


Die BaFin hat am 1. Juli 2020 Geldbußen in Höhe von 672.000 Euro gegen die United Power Technology AG festgesetzt.

Der Sanktion lagen Verstöße gegen § 115 Absatz 1 Satz 1 und Satz 2 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) zugrunde.

Die United Power Technology AG hatte der Öffentlichkeit den Halbjahresfinanzbericht für das Geschäftsjahr 2019 nicht zur Verfügung gestellt.

Die United Power Technology AG hatte keine Bekanntmachung darüber veröffentlicht, ab welchem Zeitpunkt und unter welcher Internetadresse der Halbjahresfinanzbericht für das Geschäftsjahr 2019 zusätzlich zu seiner Verfügbarkeit im Unternehmensregister öffentlich zugänglich war.

Das Unternehmen kann gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einlegen.

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