Die BHW/ Postbank benutzt die Corona-Pandemie als Vorwand, um Kunden zur Auflösung ihrer gut verzinsten Altverträge zu veranlassen. Wer das Angebot einer „Treueprämie“ annimmt, dem entgehen in den kommenden Jahren oft Zinsen in vierstelliger Höhe.
BHW/ Postbank will angeblich helfen
„Die aktuelle Situation trifft uns alle sehr hart“, heißt es in einem Kundenschreiben der Postbank-Finanzberatung. „Vor allem in wirtschaftlicher Hinsicht müssen wir jetzt durchhalten.“ Aber: „Wir können helfen!“
Und so sieht die Corona-Hilfe der Postbank aus: Wenn sich die Sparerin das Guthaben auf ihrem BHW-Bausparvertrag von rund 12 300 Euro plus 160 Euro Bonus sofort auszahlen lässt, bekommt sie 200 Euro Treueprämie. Wenn nicht, werde die BHW das Guthaben trotzdem „demnächst“ auszahlen, dann aber ohne Bonus.
Kunden verlieren hohen Zinsanspruch
Offenbar versucht die Bausparkasse, mit dieser Aktion Altverträge mit hohen Guthabenzinsen loszuwerden. Die Kundin im Beispiel bekommt 4 Prozent Zinsen im Jahr. Löst sie den Vertrag auf, entgehen ihr jährlich rund 500 Euro Zinsen. Die Ankündigung der Bausparkasse, den Vertrag „demnächst“ einfach ohne Bonus auszuzahlen, ist irreführend. Nach der Rechtsprechung dürfen Bausparkassen im Regelfall erst kündigen, wenn das Guthaben die Bausparsumme erreicht oder seit der ersten Zuteilung zehn Jahre vorbei sind. Das wäre bei der Kundin erst Ende 2023 der Fall.
Irreführende Kündigungsdrohung
Wie mehrere Finanztest-Leser berichten, verschickt die BHW/ Postbank derzeit auch andere Schreiben mit dem Ziel, Kunden zur Auflösung ihrer Verträge zu drängen. So drohte die Bausparkasse einer Kundin damit, ihre beiden Verträge zu kündigen und den Zinsbonus einzubehalten, wenn sie bis Ende Juni 2020 nicht eine von drei Optionen wahrnehme. Alle drei Angebote sahen die Auflösung der mit 5 Prozent (inklusive Bonus) verzinsten Bausparverträge vor.
Bausparkasse macht falsche Angaben
Dabei schreckt die Bausparkasse auch vor Falschinformationen nicht zurück. Die BHW sei angehalten, ihr Konto „nach der Rechtsprechung“ zu kündigen, teilte sie ihrer Kundin mit. Der Termin dafür sei in ihrem Fall erreicht. Das ergebe sich aus einem Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) aus dem Jahr 2017. Das ist falsch. Der BGH hat in dem Urteil entschieden, dass Bausparkassen zehn Jahre nach der ersten Zuteilung mit einer Frist von sechs Monaten kündigen dürfen. Die Verträge der Sparerin wurden erstmals im März 2014 und im November 2015 zugeteilt. Die Bausparkasse kann den einen Vertrag daher frühestens im März 2024 zum September 2024 und den anderen erst im November 2025 zum Mai 2026 kündigen.
Tipp: Lassen Sie sich durch solche Schreiben nicht einschüchtern. Bausparkassen dürfen in der Regel erst kündigen, wenn Ihr Guthaben die Bausparsumme erreicht oder Ihr Vertrag schon seit mindestens zehn Jahren zuteilungsreif ist. Außerdem dürfen Bausparkasse den Zinsbonus nicht einfach einbehalten. In der Regel reicht es, noch vor Vertragsende den Verzicht auf das Bauspardarlehen zu erklären, um Ihren Bonusanspruch zu sichern. Lassen Sie sich im Zweifel von einer Verbraucherzentrale beraten.
Quelle: https://www.test.de/Finanztest-warnt-So-fuehrt-die-BHWPostbank-Altkunden-in-die-Irre-5620059-0/