Start Verbraucherschutz Private Immobilienkäufer zahlen nur noch maximal die Hälfte der Maklergebühr

Private Immobilienkäufer zahlen nur noch maximal die Hälfte der Maklergebühr

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AbsolutVision / Pixabay

Ein entsprechendes Gesetz hat nun den Bundestag passiert und wird zum Jahres­wechsel 2020/21 in Kraft treten:

Die Zeiten, in denen Käufer einer Wohnung oder eines Einfamilien­hauses allein die Maklerkosten tragen mussten, sind vorbei. Das regelt ein neues Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten, das jetzt den Bundes­rat passiert hat. Demnach dürfen Verkäufer die Maklerprovision nicht mehr komplett auf die Käufer abwälzen. Das Gesetz tritt Ende des Jahres 2020 oder Anfang 2021 in Kraft.

Kosten werden in der Regel halbe-halbe geteilt

Hat nur eine Partei – in der Regel der Verkäufer – den Makler beauftragt, muss er künftig selbst mindestens die Hälfte zahlen. Die Zahlung muss er nach­weisen, bevor er von der anderen Partei – in der Regel vom ­Käufer – seinen Anteil einfordert. Ist ein Makler im Auftrag sowohl des Verkäufers als auch des Käufers tätig, müssen beide Parteien seinen Lohn zu gleichen Teilen zahlen.

Maklervertrag bedarf künftig der Schriftform

Auch bei der häufig strittigen Frage, ab wann ein Maklervertrag zustande kommt, soll das Gesetz für mehr Klarheit sorgen. Es schreibt vor, dass in Zukunft ein Maklervertrag der Text­form bedarf, etwa einer E-Mail. Eine mündliche Absprache oder ein Hand­schlag reichen nicht mehr aus.

Kauf­neben­kosten sollten reduziert werden

Die neuen Regeln sollen die Neben­kosten bei Immobilienverkäufen verringern. In den Ländern Berlin, Brandenburg, Hamburg, Bremen und Hessen zahlt der Käufer bislang allein die Provision von bis zu 7,14 Prozent. In den anderen Ländern haben sich Käufer und Verkäufer den Maklerlohn bereits in der Vergangenheit häufig geteilt. In begehrten Gegenden mussten Käufer aber auch öfter die Maklergebühr allein tragen.

Höhe der Maklercourtage ist Verhand­lungs­sache

Die Höhe der üblichen Maklercourtage in den Ländern sind nur Richt­werte. Ausschlag­gebend ist die individuelle Verein­barung. Mit dem neuen Gesetz ist es nun im Interesse beider Parteien, mit ­Maklern über den Preis zu verhandeln.

Quelle: https://www.test.de/Immobilienkauf-Maklerprovision-wird-geteilt-5618430-0/

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