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Heike Martyniak, Landau: BaFin ordnet Abwicklung des unerlaubten Einlagengeschäfts an

ivanacoi (CC0), Pixabay

Die BaFin hat Frau Heike Martyniak, Landau, mit Bescheid vom 26. März 2020 aufgegeben, das ohne Erlaubnis betriebene Einlagengeschäft unverzüglich abzuwickeln.

Frau Heike Martyniak nahm auf der Grundlage „Tigerladys Project passives Einkommen mit CFDs“ genannter Verträge unbedingt rückzahlbare Gelder an und betreibt damit das Einlagengeschäft. Sie hat nicht die zum Betrieb des Einlagengeschäfts erforderliche Erlaubnis der BaFin.

Der Bescheid ist bestandskräftig.

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