Start Verbraucherschutz Verpassen Sie nicht die Entschädigungsfrist im Fall MAXDA!

Verpassen Sie nicht die Entschädigungsfrist im Fall MAXDA!

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Im mutmaßlichen Betrugsfall der MAXDA Darlehensvermittlungsgesellschaft (die Hintergründe erfahren Sie hier) hat die Verbraucherzentrale darauf hingewiesen, dass derzeit die sechsmonatige Anmeldefrist für eine eventuelle Entschädigung läuft.

Diese begann mit der Veröffentlichung im Bundesanzeiger am 30. April 2020 und endet somit am 30.Oktober. Falls Sie also Ansprüche auf zu Unrecht gezahlte Auslagen oder Reisekosten haben, verpassen Sie bitte nicht diese Frist!

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