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GWB Immobilien AG – Einstellungs- und Widerrufsbescheid

kropekk_pl / Pixabay

Öffentliche Zustellung eines Einstellungs- und Widerrufsbescheides

Gemäß § 1 HessVwZG vom 14.02.1957 in der derzeit gültigen Fassung i.V.m. § 10 VwZG vom 12.08.2005 in der derzeit gültigen Fassung wird der

Einstellungs- und Widerrufsbescheid der Frankfurter Wertpapierbörse vom 15. Mai 2020
– Aktenzeichen WvAw-2020-04 –
für

GWB Immobilien Aktiengesellschaft, Siek
Vorstand/Aufsichtsrat

Hauptstraße 1a
22962 Siek bei Hamburg

öffentlich zugestellt, da die vorgenannte Gesellschaft postalisch nicht zu erreichen ist.

Die öffentliche Zustellung erfolgt durch öffentliche Bekanntmachung im Bundesanzeiger und auf der Internetseite der Deutsche Börse AG (www.deutsche-boerse.com). Der Einstellungs- und Widerrufsbescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tage dieser Bekanntmachung mehr als zwei Wochen vergangen sind. Mit der Zustellung werden auch Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Der Einstellungs- und Widerrufsbescheid liegt bei der Deutsche Börse AG, dem Rechtsträger der Frankfurter Wertpapierbörse, Abteilung Listing Services, EA 11 301, Mergenthaler Allee 61, 65760 Eschborn, Deutschland, für den Empfänger offen und kann vom Empfänger eingesehen oder abgeholt werden.

Frankfurt am Main, den 15. Mai 2020

Frankfurter Wertpapierbörse

Geschäftsführung
im Auftrag
gez. Müller gez. Barsuhn

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