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Eventim abgemahnt wegen Corona-Vorgehen

geralt (CC0), Pixabay

Im Zuge der aktuellen Corona-Pandemie sind viele Veranstaltungen abgesagt oder verschoben worden. Als Verbraucher sind sie aber natürlich nicht verpflichtet, einem Ersatztermin zuzustimmen. Sie haben dann die Wahl, ob Sie einen Gutschein nehmen oder sich das bereits gezahlte Geld erstatten lassen. Der Ticketvermittler CTS Eventim AG & Co KGaA verweigert das jedoch mit der Begründung, die Tickets seien weiterhin gültig. Weil dieses Vorgehen aber gegen geltendes Recht verstößt, hat die Verbraucherzentrale NRW das Unternehmen abgemahnt.

Bis zum 17. April hatte Eventim Gelegenheit, eine Unterlassungserklärung abzugeben, was das Unternehmen in seiner Antwort jedoch unterließ.

Dass Anbieter wie Eventim ihre Interessen auf dem Rücken von Verbrauchern durchsetzen wollen, ist nicht akzeptabel. Deshalb lehnen die Verbraucherzentralen den Plan der Bundesregierung ab, Verbraucher zum Akzeptieren von Gutscheinen zu verpflichten. Sie müssen damit in schwierigen Zeiten auf eigene Geldmittel verzichten. Mit Gutscheinen gäben sie Unternehmen zinslose Kredite – und tragen ein Risiko, falls das Unternehmen Insolvenz anmelden müsste. In den der Verbraucherzentrale vorliegenden Fällen hat Eventim nicht einmal Gutscheine angeboten.

Wie die Gutscheinlösung der Bundesregierung für ausgefallene Veranstaltungen aussehen soll, erklären wir in diesem Artikel.

Wer jetzt für durch den Gang zum Gericht oder zum Rechtsanwalt Kosten produziert, droht im schlimmsten Fall auf diesen sitzen zu bleiben. Wir raten daher nun dazu abzuwarten und keine unnötigen Kosten zu verursachen, bis Klarheit über die Gutscheinlösung herrscht.

Quelle: https://www.verbraucherzentrale.de/aktuelle-meldungen/vertraege-reklamation/probleme-mit-verlegten-veranstaltungen-eventim-abgemahnt-46263

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