Dark Mode Light Mode

Degussa Bank Vermögensbrief? Anlage mit Risiko und wenigen Zinsen!

geralt (CC0), Pixabay

Die Degussa Bank AG bietet eine langfristige nachrangige Kapitalanlage an. Das bedeutet, dass Sie im schlimmsten Fall komplett leer ausgehen, da der Investor an der ersten Stelle zuerst sein Geld zurück erhält. Und ob für Sie dann noch etwas im Pott ist, ist dann ein Glücksspiel. Auf dieses Risiko weist die Bank bei ihrer Anlage aber erst ganz am Ende der Seite hin. Und dafür halten wir das Angebot von 2,75% dann doch für zu niedrig.

Das sind die Kernzahlen des Investments:

  • Überdurchschnittliche Verzinsung von 2,75 %
  • Mindesteinlage von 10.000 €
  • Einmal investieren, jährlich Zinsauszahlung erhalten
  • Laufzeit: 10 Jahre
  • Keine Wertpapier-typischen Kursschwankung

Risikohinweis am Ende der Webseite:

  • Emittenten-/Bonitätsrisiko:
    Die Zinszahlungen und die Rückzahlung der nachrangigen Einlage hängen grundsätzlich von der Zahlungsfähigkeit der Degussa Bank AG ab. Anleger sind dem Risiko der Insolvenz – das heißt einer Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit – der Degussa Bank AG ausgesetzt. Ein Totalverlust des eingesetzten Kapitals ist möglich.
  • Nachrangigkeitsrisiko:
    Der Anspruch auf Rückerstattung der Einlage wird im Fall von Liquidation oder Insolvenz erst nach Befriedigung der nicht nachrangigen Gläubiger erfüllt. Eine Aufrechnung durch den Kunden mit seinem Rückerstattungsanspruch gegen Forderungen der Bank oder eine Abtretung desselben ist nicht zulässig.
  • Interessenkonflikt:
    Die Degussa Bank stärkt durch den Verkauf des nachrangigen Vermögensbriefs ihre Eigenmittel. Dadurch entsteht ein Interessenkonflikt gegenüber dem Grundsatz einer anleger- und anlagegerechten Beratung. Dieser Grundsatz hat jedoch in der Beratung weiterhin Vorrang.
Kommentar hinzufügen Kommentar hinzufügen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Previous Post

Grundrente kommt nun doch später

Next Post

Betamarket UG: BaFin ordnet Einstellung und Abwicklung des Finanztransfergeschäfts an