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Intersafety GmbH: Einstellung und Abwicklung des Finanztransfergeschäfts angeordnet

TheDigitalArtist (CC0), Pixabay

Die BaFin hat mit Bescheid vom 17. März 2020 gegenüber der Intersafety GmbH angeordnet, das von ihr unerlaubt betriebene Finanztransfergeschäft sofort einzustellen und abzuwickeln. Wo die Gesellschaft ihren Sitz hat, lässt sich nicht nachvollziehen, da sie nicht in den gängigen Registern (DACH) enthalten ist. Die einzige Gesellschaft diesen Namens wurde letztes Jahr gelöscht.

Die Intersafety GmbH nimmt laut der BaFin auf ihren Geschäftskonten Gelder von Privatpersonen entgegen und leitet sie auf diverse ausländische Konten verschiedener Gesellschaften weiter, die überwiegend im Ausland ansässig sind.

Der Bescheid ist sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig.

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