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mybet Holding SE – Öffentliche Zustellung einer Anhörung

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lethutrang101 (CC0), Pixabay

Vor nunmehr anderthalb Jahren erfolgte die Insolvenzeröffnung. Nun wurde dem Unternehmen ein Anhörungsschreiben öffentlich zugestellt, wie im Bundesanzeiger ersichtlich ist:

Öffentliche Zustellung einer Anhörung

Gemäß § 1 HessVwZG vom 14.02.1957 in der derzeit gültigen Fassung i. V. m. § 10 VwZG vom 12.08.2005 in der derzeit gültigen Fassung wird das

Anhörungsschreiben vom 23. Januar 2020
– Aktenzeichen WvAw-2020-07 –

für

mybet Holding SE, Berlin
Vorstand/Aufsichtsrat
Karl-Liebknecht-Straße 32
10178 Berlin

öffentlich zugestellt, da die vorgenannte Gesellschaft postalisch nicht zu erreichen ist.

Die öffentliche Zustellung erfolgt durch öffentliche Bekanntmachung im Bundesanzeiger und auf der Internetseite der Deutsche Börse AG (www.deutsche-boerse.com). Das Anhörungsschreiben gilt als zugestellt, wenn seit dem Tage dieser Bekanntmachung mehr als zwei Wochen vergangen sind. Mit der Zustellung beginnt auch die Anhörungsfrist, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Das Anhörungsschreiben liegt bei der Deutsche Börse AG, dem Rechtsträger der Frankfurter Wertpapierbörse, Abteilung Listing Services, EA 11 301, Mergenthaler Allee 61, 65760 Eschborn, Deutschland, für den Empfänger offen und kann vom Empfänger eingesehen oder abgeholt werden.

 

Frankfurt am Main, den 15. April 2020

Frankfurter Wertpapierbörse

Geschäftsführung

im Auftrag

gez. Seifert                gez. Lembke

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