Die Bundesregierung hat in absoluter Schnelligkeit ein neues Gesetz zum erleichterten Zugang für Sozialleistungen geschaffen. Nunmehr haben aufgrund der aktuellen Krise wesentlich mehr Bürger unseres Landes einen erweiterten Zugangsanspruch auf soziale Leistung, sprich Leistung nach dem SGB II.
Alle die jetzt aktuell von der Krise wirtschaftlich betroffen sind, das heißt Einkommenseinbußen oder sogar Einkommenswegfall zu verzeichnen haben, können nun in einem vereinfachten Verfahren einen Antrag auf Sozialleistung stellen.
Diese Leistungen werden gewährt als Zuschuss und sind NICHT rückzahlbar. Der Gewährungszeitraum beträgt sechs Monate. Voraussetzung ist allerdings, dass die Betroffenen nicht über mehr als € 60.000 Privatvermögen, zuzüglich € 30.000 pro weitere Person im Haushalt lebend, verfügen. Dies müssen sie im Antrag wahrheitsgemäß angeben.
Der vereinfachte Antrag ist online abrufbar unter https://www.arbeitsagentur.de/datei/ba146399.pdf.