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Verspätete Finanzberichte werden aktuell nicht verfolgt

990609 (CC0), Pixabay

Die nationalen Aufsichtsbehörden (National Competent Authorities – NCAs) sollen Emittenten, die nach der Transparenzrichtlinie ihre Finanzberichte veröffentlichen müssen, bei einer verspäteten Pflichterfüllung nach Ansicht der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ESMA wegen der Corona-Pandemie kurzzeitig nicht verfolgen.

Das geht aus einem Public Statement vom 27. März hervor. Die ESMA betont aber gleichzeitig, wie bedeutend rechtzeitige und transparente Finanzberichte sind. Außerdem weist ESMA darauf hin, dass die Emittenten ihre Anleger darüber auf dem Laufenden halten sollen, wie lange sich die Veröffentlichung verzögert.

Mit ihrer Erklärung trägt die ESMA möglichen Schwierigkeiten bei der Erfüllung der Finanzberichterstattung wegen der Corona-Pandemie Rechnung. Klarstellend weist die ESMA darauf hin, dass die Verpflichtung zur unverzüglichen Veröffentlichung von Insiderinformationen nach Artikel 17 der Marktmissbrauchsverordnung weiterhin gilt.

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