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CO.NET Verbrauchergenossenschaft eG und unsere unbeantwortete Presseanfrage

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Presseanfragen stellen wir natürlich nicht zum Spaß, sondern um unsere Informationen veri- oder natürlich falsifizieren zu lassen. Dem angefragten Unternehmen bieten diese die Gelegenheit, ihre Sicht der Dinge darzustellen und so für ein differenziertes Bild der Lage zu sorgen. Oft erledigt sich dann ein Bericht, wenn man beide Seiten zu offenen Fragen gehört hat.

Die Hamburger Rechtsanwaltskanzlei hat sich uns gegenüber vor einiger Zeit als rechtlicher Vertreter der CO.NET Verbrauchergenossenschaft eG legitimiert, weshalb wir seitdem auch über diese berichten (zuletzt hier). Vor einer Woche haben wir auch der Kanzlei eine brisante Presseanfrage übermittelt.

Die CO.NET wirbt äußerst offensiv im Internet um neue Mitglieder und ihr Konsumgenossenschaftsmodell. Sie setzt sich eigenen Aussagen zufolge mit großem Erfolg für ihre Mitglieder ein. „Risiken vorbeugen – Sicherheit geht vor!“ so lautet der Hauptslogan. Die juristische Basis dafür bildet in Deutschland die Rechtsform der eG, eingetragene Genossenschaft. Strenge Auflagen, regelmäßige Kontrollen und Prüfungen der Geschäftsprozesse durch unabhängige Instanzen sorgen dabei für Transparenz und Sicherheit für die Geschäftsanteile der Mitglieder (vgl https://conet24.com/conet-ueber-conet/#anchor_conet_1).

Die CO.NET wirbt also aktiv um Mitglieder, welche Anteilsscheine und Sparbriefe erwerben können. Wie wir aus der Vergangenheit wissen, ist es – gerade in solchen Konstellationen – für potentielle Kunden wichtig, vertrauensbildende Fakten zu präsentieren. Neben einem „optimalen Schutz durch umfangreiche Versicherungspakete“ (vgl. https://conet24.com/wp-content/uploads/sites/7/2019/10/CO.NET-Broschuere-2019-2020.pdf) wirbt die CO.NET auch mit einem gesetzlichen Schutz, weil sich Genossenschaften einer Pflichtprüfung § 53 Genossenschaftsgesetz unterziehen müssen.

Im Rahmen unserer Berichterstattung hatten wir von einem anonymen Informanten Unterlagen zugespielt bekommen, die zwar schon einige Jahre alt sind, aber trotzdem die Genossenschaft möglicherweise in einem anderen Licht erscheinen lassen könnten. Das gilt gleichermaßen für Genossen als auch den Vertrieb.

Wir haben die CO.NET hierzu natürlich um eine konkrete Stellungnahme gebeten, bis Redaktionsschluss jedoch keine erhalten. Gleichwohl möchten wir betonen, dass natürlich die Unschuldsvermutung gilt, bis der schwerwiegende Vorwurf widerlegt oder bestätigt ist. Bereits der zeitliche Ablauf offenbart jedoch, dass die CO.NET wohl eine Entkräftung der Vorgänge erreichen konnte.

Der jetzige für die CO.NET tätige Prüfverband ist übrigens der DEGP Deutsch-Europäischer Genossenschafts- und Prüfungsverband e.V., von dem man zuletzt in einem Bericht der FAZ lesen konnte (vgl. Artikel „Genossenschaften sind kein Renditemodell„), basierend auf einer Warnung der Stiftung Warentest. (Auch wir haben in einem anderen Zusammenhang erst vor Kurzem über diesen Verein berichtet.) Ein konkreter Bezug zur CO.NET ist den Drittveröffentlichungen aber nicht zu entnehmen; außer dass auch die CO.NET infolge der Auseinandersetzung mit der BaFin auf der Warnliste Geldanlagen steht (vgl. https://www.test.de/Conet-im-Blick-der-Aufsicht-5548865-0/).

Im Übrigen ist es aus unserer Sicht nicht nachvollziehbar, inwieweit sich der weiterhin unveränderte Werbeauftritt der CO.NET (in Broschüren, eigenen und fremden Vertriebswebseiten) mit der BaFin-Verfügung vom 09.01.2020 verhält. Die BaFin hatte am 27. Dezember 2019 das öffentliche Angebot von Anteilen, die eine Beteiligung am Ergebnis eines Unternehmens gewähren, der CO.NET Verbrauchergenossenschaft eG wegen Verstoßes gegen das Vermögensanlagengesetz (VermAnlG) untersagt. Diese Maßnahme ist noch nicht bestandskräftig. Sie ist aber sofort vollziehbar. Die CO.NET hatte mit Schreiben vom 30.01.2020 Widerspruch dagegen eingelegt.

Nach eingehender Diskussion in unserer Redaktionsrunde sind wir zu der Meinung gelangt, dass die Vertriebspartner und Genossen der CO.NET Verbrauchergenossenschaft eG, von diesen Vorgängen zumindest wissen sollten, um sich ein eigenes Bild machen zu können.

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