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Deniz Financial Investment (auch: Deniz Finanzinvestition) ist nicht nach § 32 KWG zugelassen
Übertragung eines Pensionsfondsbestandes

Deniz Financial Investment (auch: Deniz Finanzinvestition) ist nicht nach § 32 KWG zugelassen

geralt (CC0), Pixabay

Die BaFin weist darauf hin, dass sie der Deniz Financial Investment (firmierend auch unter: Deniz Finanzinvestition) keine Erlaubnis gemäß § 32 Kreditwesengesetz (KWG) zum Betreiben von Bankgeschäften im Inland erteilt hat. Das Unternehmen untersteht nicht der Aufsicht der BaFin.

Die Deniz Financial Investment (firmierend auch unter: Deniz Finanzinvestition) spricht potentielle deutsche Kunden per EMail an und wirbt unter anderem für den Abschluss von persönlichen Darlehen, gewerblichen Krediten und Geschäftskrediten. Das Unternehmen wirbt damit, es sei „eine private und legitime Kreditvergabegesellschaft“, die Kredite bis zu einem Höchstbetrag von 20 Millionen Euro vergebe und „alle Arten von Darlehensdienstleistungen“ erbringe. Das Unternehmen gibt weder seine Rechtsform noch seinen Sitz an.

Die BaFin weist darauf hin, dass unerlaubt tätige Unternehmen häufig Namen wählen, die bei potentiellen Kunden Vertrauen wecken. Die Deniz Financial Investment suggeriert mit ihrer Firmierung und der von ihr verwendeten EMail-Adresse als beaufsichtigtes Institut tätig zu sein.

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