Start Justiz Insolvenzverfahren repay.me GmbH – Masseunzulänglichkeit

repay.me GmbH – Masseunzulänglichkeit

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derneuemann / Pixabay

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der repay.me GmbH, Oderbruchstraße 10, 10369 Berlin AG Charlottenburg, HRB 173712, vertreten durch den Geschäftsführer Peter Mario, vertreten durch den Geschäftsführer Jonas Sascha

– hat der Insolvenzverwalter dem Gericht am 13.01.2020 die Masseunzulänglichkeit angezeigt, § 208 InsO.

Es hat sich ergeben, dass das schuldnerische Vermögen zur vollständigen Befriedigung aller Massegläubiger nicht ausreicht.
Massekosten und Masseschulden werden nach der Rangordnung des § 209 InsO befriedigt werden.

36r IN 7070/19 Amtsgericht Charlottenburg, 16.01.2020

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