In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der repay.me GmbH, Oderbruchstraße 10, 10369 Berlin AG Charlottenburg, HRB 173712, vertreten durch den Geschäftsführer Peter Mario, vertreten durch den Geschäftsführer Jonas Sascha
– hat der Insolvenzverwalter dem Gericht am 13.01.2020 die Masseunzulänglichkeit angezeigt, § 208 InsO.
Es hat sich ergeben, dass das schuldnerische Vermögen zur vollständigen Befriedigung aller Massegläubiger nicht ausreicht.
Massekosten und Masseschulden werden nach der Rangordnung des § 209 InsO befriedigt werden.
36r IN 7070/19 Amtsgericht Charlottenburg, 16.01.2020