Start Allgemein Werner Apitzsch – Fragen an einen Vermittler der CO.NET Verbrauchergenossenschaft eG

Werner Apitzsch – Fragen an einen Vermittler der CO.NET Verbrauchergenossenschaft eG

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qimono / Pixabay

Guten Tag Herr Apitzsch,

tun wir doch mal so, als wäre ich ein ganz normaler User, der zufällig auf Ihrer Internet-Seite landet, auf der Sie unter dem Reiter Vermögensaufbau für die CO.NET Verbrauchergenossenschaft eG werben. Tun wir dann auch mal so, als sei ich skeptisch bezüglich der Dinge, die man so im Internet findet. (Stellen Sie sich vor, auch uns glauben viele Leser nicht, was wir schreiben, weil es so absurd klingt. Oftmals stellt es sich dann aber als korrekt heraus.)

Mit folgenden Punkten beginnen Sie Ihren Beitrag:

Die Fakten

  • seit 19 Jahren erfolgreich am Markt
  • Deutsche Verträge, deutsches Recht 7,06 % p.a. seit 2001
  • Ab 5 Jahren Laufzeit Einmalzahlung min. 2000,-Euro, Sparplan ab 10 Jahren 25,-Euro/ mtl. möglich
  • jährliche Ausschüttungen die letzten 13 Jahre 10% p.a. seit 2007 bis 2019
  • Kapital ist bei deutscher Versicherung vollständig versichert gegen: Veruntreuung, Betrug, Fehler der Geschäftsleitung und des Personals(Euler/Hermes/Allianz)“

Nun, die ersten beiden Punkte klingen doch schon mal super, aber bei den weiteren tauchen schon die ersten Fragen auf.

Mir ist bekannt, dass man Genossenschaftsanteile nicht ohne weiteres „stunden“, also Ratensparen anbieten kann. Passiert etwas mit der Genossenschaft, dann besteht ein erhebliches rechtliches Risiko, dass ich sofort die volle gezeichnete Einlage bezahlen muss (vgl. hierzu § 15b Absatz 2 GenG). Ein solches praktische Vorgehen ist mir aus der Insolvenz der Geno Wohnbaugenossenschaft eG bekannt (dies hat im Übrigen nichts mit der Nachschussverpflichtung nach § 3 Absatz 7 der Satzung zu tun; die Kapitalaufbringung und ein Nachschuss im Insolvenzfall sind zu differenzieren). Darüber jammern gerade viele betroffene Ratensparer, denn man hatte Ihnen nichts von genau diesem Punkt erzählt bei der Beratung. Die halten sich jetzt natürlich an den Vermittler, der da irgendwie nicht so umfassend beraten hat vor Jahren.

Die Angabe der 10% an jährlichen Ausschüttungen bedeutet dann wohl so etwas wie eine Verzinsung des Anteils, den ich einbezahlt habe? Hm, was hat das dann mit einer Genossenschaft zu tun (Widerspruch zu § 39 der AGO 2019; Einzelheiten findet man auch unter https://conet24.com/conet-faq/)? Das hört sich doch eher nach einer Kapitalanlage an, oder was meinen Sie? Wobei der Zins natürlich klasse ist! Ich bin ja der Meinung, dass Banken und Sparkassen uns veralbern, wenn sie uns erzählen, dass man keine Renditen mehr erwirtschaften kann…

Das mit der Versicherung ist natürlich das Highlight Ihrer Argumentation. Ich hoffe, dass die Versicherung auch bei deliktischen Verstößen bezahlt und die Haftung der Versicherung höhenmäßig unbegrenzt ist. Darüber hinaus haben Sie sicherlich entsprechende Unterlagen, die dies bestätigen (zumal es sich lediglich um die Absicherung von Sonderrisiken handelt und nicht um eine vollumfassende Kapitalsicherung)? Sehr gut!

Auch hier wieder muss ich mit dem, verzeihen Sie mir bitte, ollen Beispiel der Geno eG kommen. Meines Wissens zahlt die D&O-Versicherung gerade nicht bei Vorsatz und deliktischen Handlungen. Ich gehe aber natürlich davon aus, dass Sie sich als erfahrener und kompetenter Finanzberater eine entsprechende Bestätigung von den genannten Versicherungen (Euler/Hermes/Allianz) haben geben lassen.

Nun aber weiter, denn es gibt ja noch einige tolle Argumente auf Ihrer Seite, mit denen Sie fortfahren:

Nach meiner 30 jähriger Berufserfahrung im Beteiligungsgeschäft habe, „musste ich“ erkennen, dass man nur Rendite für Kunden erwirtschaften kann wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

1. Reines Eigenkapital in der Gesellschaft, keine Bank

2. Die Geldgeber/Kunden/ hier Mitglieder müssen sofort Eigentümer von unbelasteten Gütern werden und nicht Kreditgeber für Andere sein

3. Die Wertschöpfungsketten sollten vom Anfang bis zum Ende für den Kapitalgeber (hier Mitglied) genutzt werden können

4. Das Kapital muss gegen Veruntreuung, Managementfehler und Betrug versichert sein

5. Die Bafin muss im Hause gewesen sein und den Geschäftsbetrieb bestätigen(kein unerlaubtes Einlagengeschäft)

6. Prüfungsverbände und die Öffentlichkeit müssen jederzeit Zugriff auf die aktuellsten Zahlen haben (Bilanz letztes Jahr 2017 liegt vor, Protokolle Gesellschafterversammlungen liegt vor) im öffentlichen Bereich Homepage einsehbar

7. Das Geschäftsmodell sollte bereits über 15 Jahre erfolgreich am Markt sein

8. Keine negative Presse, Betrugsvorwürfe, Unregelmäßigkeiten im Geschäftsbetrieb

9. der Vorstand und die handelnden Personen sind mir persönlich bekannt

10. das Unternehmen soll nach deutscher Rechtsprechung handeln und geführt werden

Also Punkt 1 finde ich schon einmal absolut klasse! Respekt! Davon sollten sich andere eine Scheibe abschneiden!

Punkt 2 passt aber anscheinend schon nicht mehr zu den Bilanzen der CO.NET Verbrauchergenossenschaft eG, die man so im Unternehmensregister auffindet. Welches Eigentum an unbelasteten Gütern erhält denn der Genosse?

Bei Punkt 3 kann ich wieder sagen, Daumen nach oben!

Zu Punkt 4 hatte ich ja schon meine Anmerkungen gemacht. Sie haben sicherlich die Bestätigung, dass die Haftungssummen ausreichen und dass die Gesellschaften auch bei deliktischen Verstößen zahlen!

Also das mit Punkt 5 verstehe ich jetzt irgendwie gar nicht. Was ist denn das für eine Behörde – wie nannten Sie die, BaFin? -, die erst die Rechtmäßigkeit bescheinigt und dann doch eine Untersagung ausspricht? Also so was… Sind wir denn in einer Bananenrepublik?

Nun, Punkt 6 kann ich dann wieder voll und ganz unterschreiben. Ach, und wenn ich schon einmal dabei bin: Schicken Sie mir bei Gelegenheit doch bitte die 2018er Bilanz der Genossenschaft. Ich kann sie im Bundesanzeiger oder Unternehmensregister nicht auffinden. Vielleicht bin ich ja zu blöde dafür? (Laut Auskunft der CO.NET soll diese Bilanz an den Bundesanzeiger übermittelt worden sein.)

Der Sinn von Punkt 7 erschließt sich mir nicht so richtig, denn, um hier mal ein anderes Beispiel zu nennen, die P & R war 30 Jahre auf dem Markt und trotzdem gab es ein unrühmliches Ende.

Das mit dem Punkt 8 sehe ich ein. Aber erklären Sie mir bitte, warum die Genossenschaft seit 2015 bis heute auf der Geldanlagenwarnliste der Stiftung Warentest steht?

Punkt 9 freut mich für Sie, aber kann auch ich die mal kennenlernen, um sie einschätzen zu können?

Zu Punkt 10: Worauf beziehen Sie sich da genau?

Ach ja, so ganz zum Schluss: Ich hoffe, Sie haben eine Vermögensschadenshaftpflicht in unbegrenzter Höhe.

Ich wünsche Ihnen einen schönen Tag!

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