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Regierung veröffentlicht Gesetzesentwürfe frühzeitig

geralt / Pixabay

An und für sich kam die Datenschutzgrundverordnung 2018 nicht überraschend, sondern war schon seit 2016 geplant. Damit die Firmen beim nächsten mal aber nicht erst spät, teilweise zu spät reagieren, hat sich die Bundesregierung etwas neues ausgedacht:

Die Bundesregierung ist nach eigenen Angaben bestrebt, das Regierungshandeln transparent und für die Bürger nachvollziehbar zu gestalten. So würden Gesetz- und Verordnungsentwürfe in der Form, in der sie in eine etwaige Verbändebeteiligung gegangen seien, sowie die beschlossenen Gesetzentwürfe der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.

Ferner sei vereinbart, zusätzlich die Stellungnahmen aus der Verbändeanhörung zu veröffentlichen. Bis zur Errichtung einer zentralen Plattform würden die Vorlagen über die Internetseiten der jeweiligen Ressorts veröffentlicht.

Die Fragesteller hätten eine Vielzahl identischer Anfragen zu Gesetzentwürfen der Bundesregierung gestellt, deren Auswahl als eher zufällig erscheine. Die Grenze zur administrativen Überkontrolle sei angesichts des Umfangs der Überprüfung der aktuellen Gesetzgebung und der Detailtiefe einzelner Fragen erreicht. Die Bundesregierung gehe davon aus, dass dem Informationsbedürfnis der Fragesteller künftig durch die Veröffentlichung der Entwürfe und Stellungnahmen auf den Internetseiten der Ressorts Genüge getan sei.

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