Start Justiz Insolvenzverfahren IdealWert 1. Charlottenstr. und Neanderstr. GmbH & Co. KG – Insolvenzverfahren

IdealWert 1. Charlottenstr. und Neanderstr. GmbH & Co. KG – Insolvenzverfahren

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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der IdealWert 1. Charlottenstr. und Neanderstr. GmbH & Co. KG, Charlottenstraße 43, 10117 Berlin, – vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin IdealWert GmbH, diese vertreten durch die Geschäftsführerin Lea Rosenthal
Amtsgericht Charlottenburg – HRA 40147
– Schuldnerin –

Aufgrund des Antrages des Insolvenzverwalters vom 8.11.2019 wird zur Beschlussfassung der besonderen Gläubigerversammlung zur
Zustimmung zum notariellen Kaufvertrag vom 6.11.2019 mit der Grundbesitz am Köllnischen Park GmbH, Berlin,
über die Grundstücke
Charlottenstraße 68, 70, 72 in Duisburg (Amtsgericht Duisburg – Duisburg Blatt 3691)
und
Neanderstraße 116, 118 (Amtsgericht Duisburg-Ruhrort, – von Beeck Blatt 549)
zu einem Kaufpreis von 1.200.000,00 EUR

das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt.

Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 04.12.2019 Einwendungen gegen den dieser Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Charlottenburg, Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Im schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame Einwendungen gegen die Beschlussfassung erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt.

36i IN 6335/18 Amtsgericht Charlottenburg, 14.11.2019

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