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EuGH-Entscheidung zu israelischen Importen

Exportierte Lebensmittel aus israelischen Siedlungen im Westjordanland und anderen 1967 besetzten Gebieten müssen in der Europäischen Union besonders gekennzeichnet werden. Das entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) heute in Luxemburg.

Obst, Gemüse oder Wein müssen somit einen Hinweis auf ihr Ursprungsgebiet tragen. Stammen sie aus einer israelischen Siedlung, muss das zusätzlich vermerkt sein, wie die Richter urteilten.

Politisch brisante Frage

Die Frage ist politisch brisant. Israel hält eine besondere Kennzeichnung von Siedlerprodukten für diskriminierend. Kritiker beklagen, sie sei Grundlage für Boykotte gegen Israel. Palästinenserführer begrüßten die EuGH-Entscheidung und riefen die EU-Staaten dazu auf, „die Verpflichtung umzusetzen“.

Hintergrund ist ein Rechtsstreit aus Frankreich. Eine jüdische Organisation und ein Weinbauer hatten gegen einen Erlass von 2016 geklagt, der ebenfalls eine Kennzeichnung von Produkten aus israelischen Siedlungen in den 1967 von Israel besetzten Gebieten verlangte. Der französische Erlass stützte sich auf EU-Vorgaben zur Ursprungskennzeichnung von Lebensmitteln

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