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Heinz-Dieter Jäckel Handels- und Vertriebs GmbH und ein älterer Artikel von uns…

Zu unserer Anlegerwarnung von Anfang 2018 hat uns das Unternehmen nun ein Einschreiben über eine Rechtsanwältin zustellen lassen. Wir wiesen damals völlig korrekt auf das Totalverlustrisiko der Anlage hin. Dazu stehen wir auch heute weiterhin und daran ändert auch ein Schreiben einer Anwältin nichts.

Die Anlage wurde damals auf anleger-beteiligungen.de veröffentlicht, wovon sich noch Spuren im Internet finden lassen, auch wenn die Anzeige selber mittlerweile gelöscht wurde.

Und bitte, verehrter Herr Jäckel, nehmen Sie die die Sache nicht persönlich. Wir sind nicht auf Feindessuche, sondern reagieren – wie in diesem Fall – für gewöhnlich auf Anfragen unserer User.

In unserem früheren Beitrag konnten wir lediglich auf eine Bilanz aus dem Geschäftsjahr 2011 verweisen (!), die ein Eigenkapital von 0 Euro und einen Jahresfehlbetrag von rund 2.500 € aufwies. Immerhin ist mittlerweile eine neuere für das Jahr 2017 vorhanden, die aber weiterhin ein Eigenkapital von 0 Euro und ein wesentlich höheren Fehlbetrag von über 18.000 Euro aufweist. Damit ist das Unternehmen unserer Meinung nach bilanziell überschuldet; oder sind Sie anderer Meinung?

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