![Geldstrafe](https://verbraucherschutzforum.berlin/wp-content/uploads/geldstrafe_1555400394.jpg)
Die österreichische Finanzmarktaufsicht FMA teilt mit, dass sie gegen den im Tatzeitraum Verantwortlichen gemäß § 9 Abs. 1 VStG der GoLending AT GmbH wegen irreführender Werbung im Zusammenhang mit dem öffentlichen Angebot qualifizierter Nachrangdarlehen der Gesellschaft gemäß § 4 Abs. 3 KMG sowie Verstoßes gegen Prospektbestimmungen gemäß § 7 Abs. 1 und 8 iVm Anlage C Z 12 KMG mittels Straferkenntnis eine Geldstrafe von EUR 10.000,- verhängt hat. Das Straferkenntnis ist nicht rechtskräftig.